Klimabonus 2026 Österreich - gibt es ihn noch?

Von Martin Höllinger Stand 11.06.2026 Lesezeit 9 Min Quellen geprüft

Gibt es 2026 noch einen Klimabonus?

Nein. Das ist die kurze Antwort auf die meistgestellte Frage. Der Klimabonus ist abgeschafft, 2026 gibt es keine Auszahlung mehr. Die letzte reguläre Zahlung lief 2024.

Wer also auf die jährliche Überweisung gewartet hat: Sie kommt nicht wieder. Das gilt nicht für ein einzelnes Jahr, sondern dauerhaft.


Was der Klimabonus war

Der Klimabonus war von 2022 bis 2024 die Rückvergütung der nationalen CO2-Bepreisung. Die Idee dahinter: Der Staat verteuert über einen CO2-Aufschlag fossile Energie (Benzin, Diesel, Heizöl, Erdgas) und gibt die Einnahmen über einen pauschalen Bonus an die Bevölkerung zurück. Wer wenig fossile Energie verbrauchte, bekam unterm Strich mehr zurück, als er an CO2-Aufschlag zahlte.

Der Bonus war regional gestaffelt: Wer auf dem Land mit schlechter Öffi-Anbindung wohnte, bekam mehr als jemand in der gut erschlossenen Stadt - weil Landbewohner stärker aufs Auto angewiesen sind. Kinder erhielten den halben Satz. Die Staffel im letzten Jahr (2024):

Kategorie (Infrastruktur)Klimabonus 2024 je Erwachsener
I - sehr gute Anbindung (z.B. Wien)145 €
II - gute Anbindung195 €
III - mäßige Anbindung245 €
IV - schlechte Anbindung (ländlich)290 €

Kinder erhielten jeweils den halben Satz. Im Krisenjahr 2022 gab es einen einheitlichen Betrag von 500 € (inklusive Anti-Teuerungsbonus), bevor 2023 und 2024 wieder die regionale Staffelung galt.


Warum er abgeschafft wurde

Reine Budgetpolitik. Das Klimabonusgesetz wurde auf die Jahre 2022 bis 2024 befristet und im Zuge des Doppelbudgets 2025/2026 nicht verlängert. Die Abschaffung spart dem Staat rund 1,8 Milliarden Euro pro Jahr - das ist der mit Abstand größte Einzelposten der gesamten Einsparungen von 2,69 Milliarden Euro im Umwelt- und Klimabudget.

Anders gesagt: Das Umwelt- und Klimabudget schrumpft 2025 um mehr als die Hälfte, 2026 noch einmal kräftig. Der Klimabonus war schlicht zu teuer für die angespannte Budgetlage.

Der Bonus war ursprünglich als Kernstück der ökosozialen Steuerreform gedacht - die CO2-Bepreisung sollte lenken, der Bonus sozial ausgleichen. In der Praxis wurde gerade dieser Ausgleich zum größten Einzelposten und damit zum naheliegenden Ziel der Budgetkonsolidierung. Dass die Lenkungswirkung der CO2-Bepreisung ohne Rückvergütung erhalten bleibt, war dabei ein willkommenes Argument: Der Staat verliert kein Lenkungsinstrument, sondern nur eine Ausgabe. Kritiker halten dem entgegen, dass damit die soziale Balance des ursprünglichen Modells verloren geht.


Der unbequeme Teil: CO2-Aufschlag bleibt

Hier liegt der Punkt, der viele ärgert. Die CO2-Bepreisung selbst läuft weiter. An der Tankstelle und bei der Heizkostenabrechnung zahlen Sie den Aufschlag also weiterhin - nur die Rückvergütung über den Klimabonus fehlt jetzt. Aus einem Modell “verteuern und zurückgeben” ist ein Modell “verteuern” geworden.

Einen echten Ersatz gibt es nicht. Für Berufspendler wirkt immerhin die Verdreifachung des Pendlereuro von 2 auf 6 Euro pro Kilometer ab 2026 als teilweiser Ausgleich - aber nur für jene mit Anspruch auf Pendlerpauschale, nicht für alle.

Was die CO2-Bepreisung konkret kostet

Der nationale CO2-Preis liegt 2026 bei 55 Euro pro Tonne und bleibt damit gegenüber 2025 unverändert. An der Zapfsäule schlägt das so durch (inklusive Mehrwertsteuer):

EnergieträgerAufschlag durch CO2-Bepreisung
Benzinrund +15 Cent pro Liter
Dieselrund +16,5 Cent pro Liter
Heizöl und Erdgasje nach Verbrauch, auf der Jahresabrechnung

Wer viel fährt oder fossil heizt, zahlt diesen Aufschlag also jeden Monat - früher gab der Klimabonus einen Teil davon zurück, jetzt bleibt er beim Staat. Für einen Haushalt mit zwei Autos und Gasheizung summiert sich das schnell auf einige Hundert Euro im Jahr, denen seit 2025 keine Rückzahlung mehr gegenübersteht.


Was ab 2027 kommt: EU-ETS2

Die nationale CO2-Bepreisung ist ein Übergangsmodell. Ab 1. Jänner 2027 (bei sehr hohen Energiepreisen eventuell erst 2028) startet das EU-Emissionshandelssystem 2 (EU-ETS2), das CO2-Emissionen aus Gebäuden, Straßenverkehr und kleineren Industriebetrieben europaweit erfasst. Der nationale Fixpreis wird dann von einem marktbestimmten Preis abgelöst.

Das hat eine unbequeme Konsequenz: Während der heimische CO2-Preis politisch gedeckelt war, richtet sich der ETS2-Preis nach Angebot und Nachfrage am Zertifikatemarkt - er kann deutlich höher liegen. Die Belastung an der Tankstelle und bei der Heizung könnte ab 2027 also steigen, ohne dass ein Klimabonus sie abfedert. Wer heute in Heizung oder Auto investiert, sollte diese absehbare Verteuerung fossiler Energie einkalkulieren.


Wie der CO2-Preis gestiegen ist

Der nationale CO2-Preis war von Anfang an auf einen steigenden Pfad gelegt. Er startete 2022 bei 30 Euro pro Tonne, wurde schrittweise angehoben - auf 45 Euro im Jahr 2024 - und liegt seit 2025 bei 55 Euro, wo er auch 2026 bleibt. Solange der Klimabonus lief, war dieser steigende Aufschlag politisch vertretbar, weil die Rückvergütung mitwuchs. Mit dem Wegfall des Bonus bleibt nur noch die steigende Belastung - und mit dem Übergang ins EU-ETS2 ab 2027 verliert die Politik sogar die Kontrolle über die Höhe.


Wer durch die Abschaffung verliert

Die Abschaffung trifft nicht alle gleich. Der Klimabonus war so konstruiert, dass er Haushalte mit geringem fossilem Verbrauch und Menschen am Land tendenziell überkompensierte - sie bekamen oft mehr zurück, als sie an CO2-Aufschlag zahlten. Genau diese Gruppen verlieren jetzt am meisten: Der pauschale Bonus fiel für ein Kind genauso flach weg wie für einen Vielverdiener, wirkte aber für kleine Einkommen anteilig stärker.

Unterm Strich ist der Wegfall damit sozial regressiv: Wer wenig hat und aufs Auto angewiesen ist, spürt das Fehlen der pauschalen Rückzahlung deutlicher als ein einkommensstarker Stadthaushalt. Das ist der Kern der politischen Kritik an der Maßnahme - die Einsparung von 1,8 Milliarden Euro wird über alle Haushalte verteilt, nicht nach Leistungsfähigkeit.


Was Sie jetzt tun können

Den Bonus bringt niemand zurück - aber die Belastung durch fossile Energie lässt sich aktiv senken:

  • Heizung umstellen: Der Tausch einer Öl- oder Gasheizung gegen eine klimafreundliche Variante wird über die Wohnbauförderung und Bundesförderungen unterstützt - und senkt dauerhaft den CO2-Aufschlag auf der Heizkostenabrechnung.
  • Pendlereuro nutzen: Wer Anspruch auf Pendlerpauschale hat, sollte den auf 6 Euro pro Kilometer verdreifachten Pendlereuro über den Pendlerrechner geltend machen.
  • E-Auto als Dienstwagen: Reine Elektrofahrzeuge sind als Firmenwagen weiterhin sachbezugsfrei und entgehen dem CO2-Aufschlag beim Treibstoff komplett.

Steuerlich liegt das real noch zu holende Geld nicht mehr beim Klimabonus, sondern bei den Absetzbeträgen und der Arbeitnehmerveranlagung.


Alte Ansprüche: Nachzahlung bis 2027

Wer in den Jahren 2022 bis 2024 Anspruch hatte, aber nie eine Auszahlung bekam (etwa wegen fehlender Kontodaten oder eines Umzugs), kann das noch nachholen. Offene Ansprüche aus diesen Jahren bleiben gültig und lassen sich bis Dezember 2027 geltend machen.

Das betrifft ausschließlich die Vergangenheit. Für 2025 und 2026 entsteht kein neuer Anspruch, egal wo Sie wohnen oder wie Sie pendeln. Wer steuerlich noch etwas herausholen will, schaut besser bei den Absetzbeträgen und der Arbeitnehmerveranlagung - dort liegt das Geld, das tatsächlich noch zu holen ist.


Quellen (3)

Häufig gestellte Fragen

Gibt es 2026 noch einen Klimabonus?

Nein. Der Klimabonus wurde mit dem Doppelbudget 2025/2026 abgeschafft. Die letzte reguläre Auszahlung erfolgte 2024, ab 2025 wird er nicht mehr ausbezahlt - auch nicht 2026.

Bekomme ich rückwirkend noch alten Klimabonus?

Offene Ansprüche aus den Jahren 2022 bis 2024 bleiben gültig und können noch bis Dezember 2027 geltend gemacht werden. Neue Ansprüche entstehen ab 2025 keine mehr.

Zahle ich trotz Abschaffung weiter CO2-Aufschlag?

Ja. Die nationale CO2-Bepreisung auf Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas bleibt bestehen. Der Klimabonus war ihr Ausgleich - dieser Ausgleich fällt nun weg, die Bepreisung nicht.

Was tritt an die Stelle des Klimabonus?

Einen direkten Ersatz gibt es nicht. Als teilweiser Ausgleich für Pendler wurde der Pendlereuro mit 2026 von 2 auf 6 Euro pro Kilometer verdreifacht.

Wie hoch ist der CO2-Preis 2026?

55 Euro pro Tonne, unverändert gegenüber 2025. An der Tankstelle bedeutet das rund 15 Cent pro Liter Benzin und 16,5 Cent pro Liter Diesel (inklusive Mehrwertsteuer); auch Heizöl und Erdgas sind betroffen.

Ändert sich die CO2-Bepreisung 2027?

Ja. Ab 2027 (eventuell 2028) löst das EU-Emissionshandelssystem ETS2 den nationalen Fixpreis ab. Der Preis wird dann marktbestimmt und kann höher liegen - ein Klimabonus federt ihn nicht mehr ab.

Wer verliert durch die Abschaffung am meisten?

Tendenziell Haushalte mit geringem Einkommen und Menschen am Land. Der pauschale Bonus überkompensierte sparsame und ländliche Haushalte oft - sein Wegfall wirkt daher sozial regressiv, weil die CO2-Bepreisung bleibt, die Rückzahlung aber fehlt.

Lohnt sich jetzt ein Heizungstausch?

Häufig ja. Der Tausch einer Öl- oder Gasheizung gegen eine klimafreundliche Variante senkt dauerhaft den CO2-Aufschlag und wird über Bundesförderungen und die Wohnbauförderung unterstützt - das ist der nachhaltigere Ausgleich für den weggefallenen Klimabonus.

MH
Martin Höllinger

Chefredakteur finanzguide.at