Flugabgabe Österreich 2026: 12 oder 30 Euro pro Ticket

Von Martin Höllinger Stand 20.06.2026 Lesezeit 10 Min Quellen geprüft

Wie hoch ist die Flugabgabe 2026

Die Flugabgabe beträgt 12 Euro pro Passagier für Flüge ab 350 Kilometern und 30 Euro für Kurzstreckenflüge unter 350 Kilometern. Sie gilt seit der Reform vom 1. September 2020, wird vom Abflug an einem österreichischen Flughafen eingehoben und steckt im Ticketpreis. Maßgeblich ist die Großkreisentfernung zum Zielflughafen.

Auf den ersten Blick wirkt das paradox: Der kurze Hüpfer kostet mehr als der Langstreckenflug. Genau das ist beabsichtigt. Die Flugabgabe ist seit 2020 eine Lenkungsabgabe mit Klimaziel - sie soll kurze Flüge unattraktiv machen, für die es eine Bahnalternative gibt, und zugleich Einnahmen sichern.

Die Sätze 2026 im Überblick

FlugstreckeEntfernungFlugabgabe pro Passagier
Kurzstreckeunter 350 km30 €
Mittel- und Langstreckeab 350 km12 €
Sätze nach Flugabgabegesetz, gültig seit 1.9.2020, Stand Juni 2026. Quelle: USP, BMF.

Vor der Reform war die Abgabe nach drei Distanzklassen gestaffelt, mit dem höchsten Satz auf der Langstrecke. Diese Logik wurde umgedreht: Heute trägt die Kurzstrecke den Höchstsatz. Bei Inlandsflügen ist in den Beträgen bereits die Umsatzsteuer von 13 Prozent enthalten; bei internationaler Personenbeförderung kommt keine Mehrwertsteuer hinzu, weil diese Leistung umsatzsteuerfrei ist.

Welcher Satz für welches Reiseziel gilt

Die 350-Kilometer-Grenze entscheidet, und sie verläuft näher, als viele denken. Diese Beispiele ab Wien zeigen die Zuordnung:

Ziel ab Wienungefähre EntfernungSatz
Grazrund 145 km30 €
Salzburgrund 250 km30 €
Linzrund 155 km30 €
Frankfurtrund 600 km12 €
Mallorcarund 1.300 km12 €
New Yorkrund 6.800 km12 €
Entfernungen als Großkreisdistanz gerundet, Stand Juni 2026.

Die innerösterreichischen Verbindungen fallen damit klar unter den 30-Euro-Satz - genau jene Strecken, auf denen die Bahn eine echte Alternative ist. Wer von Wien nach Salzburg fliegt, zahlt mehr Flugabgabe als jemand, der nach New York fliegt. Sobald ein Flug die 350-Kilometer-Marke überschreitet, gilt einheitlich der 12-Euro-Satz, egal ob das Ziel Frankfurt, Mallorca oder Bangkok heißt.

Rechenbeispiel: Flugabgabe für eine Familie

Eine Familie mit zwei Erwachsenen und einem dreijährigen Kind fliegt von Wien nach Mallorca und zurück. So wirkt sich die Flugabgabe aus - sie fällt nur beim Abflug aus Österreich an, nicht bei der Rückreise aus Spanien:

PersonHinflug ab WienRückflug ab Palma
Erwachsener 112 €0 € (kein AT-Abflug)
Erwachsener 212 €0 €
Kind (3 Jahre, eigener Sitz)12 €0 €
Summe36 €0 €
Eigene Berechnung, Stand Juni 2026. Ein Kind unter 2 Jahren ohne eigenen Sitzplatz wäre befreit.

Für die ganze Familie sind das 36 Euro Flugabgabe, die im Ticketpreis stecken. Wäre das Kind unter zwei Jahre alt und ohne eigenen Sitzplatz, entfiele dessen Anteil. Die Rückflug-Tickets enthalten keine österreichische Flugabgabe, weil der Abflug in Spanien stattfindet - dort gilt gegebenenfalls die spanische Regelung. Im Vergleich zu den Ticketkosten selbst ist die Abgabe damit überschaubar, auf der Kurzstrecke mit 30 Euro pro Person aber durchaus spürbar.

Wer die Flugabgabe schuldet und abführt

Steuerschuldner ist die Fluglinie als Luftfahrzeughalter, die den Abflug durchführt; der Flugplatzhalter haftet zusätzlich. Der Passagier zahlt die Abgabe nie direkt ans Finanzamt, sondern über den Ticketpreis. Die Fluglinie meldet die Abgabe monatlich selbst an - bis zum 15. des übernächsten Monats über FinanzOnline - und gibt zum 31. März eine Jahreserklärung ab.

Eingehoben wird sie nur an den sechs öffentlichen Flughäfen mit internationalem Verkehr: Wien, Salzburg, Linz, Innsbruck, Klagenfurt und Graz. Abflüge von kleineren Flugplätzen oder mit Luftfahrzeugen bis 2.000 Kilogramm Abfluggewicht sind nicht erfasst. Damit funktioniert die Flugabgabe technisch ähnlich wie andere Selbstbemessungsabgaben - das Unternehmen rechnet selbst ab, die Behörde prüft im Nachhinein.

Wer von der Flugabgabe befreit ist

Nicht jeder Abflug löst die Abgabe aus. Befreit sind unter anderem:

  • Kinder unter 2 Jahren ohne eigenen Sitzplatz
  • Flugbesatzungsmitglieder im Dienst
  • Transit- und Transferpassagiere mit Zwischenlandung unter 24 Stunden
  • Ausbildungs- und Fallschirmsprungflüge
  • Militärische, medizinische und humanitäre Flüge
  • Abflüge nach einer ungeplanten Landung

Besonders relevant ist die Transfer-Befreiung: Wer über Wien umsteigt und innerhalb von 24 Stunden weiterfliegt, zahlt für den Anschlussflug keine zweite Flugabgabe. Das macht den Flughafen Wien als Drehkreuz steuerlich attraktiv. Für den normalen Urlaubsreisenden gilt die Befreiung dagegen selten - er startet direkt und zahlt den vollen Satz.

Eine umstrittene Klimaabgabe

Die Flugabgabe ist politisch dauerumkämpft. Fluglinien wie Ryanair und einzelne Bundesländer fordern ihre Senkung oder Abschaffung mit dem Argument, sie schade dem Standort und den Regionalflughäfen. Befürworter verweisen auf den Klimaeffekt und die Einnahmen für das Budget. Die 2020 eingeführte Kurzstrecken-Staffel war ein Kompromiss: Sie verteuert gezielt die klimaschädlichsten kurzen Flüge, statt pauschal alle Tickets zu belasten.

Damit reiht sich die Flugabgabe in die Gruppe der Lenkungssteuern ein, die nicht nur Geld bringen, sondern Verhalten steuern sollen - ähnlich wie die Tabaksteuer beim Rauchen. Anders als bei klassischen Verbrauchsteuern auf Genussmittel steht hier aber das Klima im Vordergrund, vergleichbar mit der Idee hinter dem Klimabonus als CO2-Ausgleich. Ob die Abgabe das Flugverhalten tatsächlich messbar ändert, ist umstritten - der Lenkungseffekt von 30 Euro auf einem ohnehin teuren Ticket ist begrenzt.

Flugabgabe ist nicht gleich “Steuern und Gebühren”

Ein häufiges Missverständnis: Der große Block “Steuern und Gebühren”, den man bei der Buchung neben dem Nettoflugpreis sieht, ist nicht die Flugabgabe. Er enthält vor allem Flughafenentgelte, Sicherheitsgebühren und Passagierentgelte der Flughäfen - Posten, die oft ein Vielfaches der Flugabgabe ausmachen. Die staatliche Flugabgabe ist nur ein kleiner Teil davon.

Das erklärt, warum ein Ticket nach London 50 oder 80 Euro an “Taxes and Fees” ausweisen kann, obwohl die österreichische Flugabgabe nur 12 Euro beträgt. Der Rest sind Entgelte des Abflug- und des Zielflughafens sowie ausländische Steuern. Wer also seinen Ticketpreis aufschlüsselt, sollte die Flugabgabe von den deutlich größeren Flughafenkosten trennen - nur die 12 oder 30 Euro fließen an das österreichische Finanzamt, der Rest an Flughäfen und andere Staaten.

Flugabgabe im internationalen Vergleich

Österreich liegt mit seiner Flugabgabe im europäischen Mittelfeld. Deutschland etwa hebt eine distanzgestaffelte Luftverkehrsteuer ein, die auf der Langstrecke deutlich höher ausfällt als die österreichischen 12 Euro. Andere Länder wie die Schweiz verzichten ganz auf eine nationale Flugticketsteuer, während Großbritannien mit seiner Air Passenger Duty zu den teuersten gehört.

Diese Unterschiede sind der Grund, warum grenznahe Reisende manchmal über einen Flughafen im Nachbarland ausweichen - die Steuerersparnis kann je nach Strecke einige Euro ausmachen. Für die österreichischen Regionalflughäfen ist das ein Dauerthema: Sie argumentieren, die Abgabe treibe Passagiere ins Ausland ab. Eine EU-weit einheitliche Flugbesteuerung, die solchen Ausweichverkehr verhindern würde, ist immer wieder im Gespräch, aber nicht beschlossen. Bis dahin bleibt die Flugabgabe eine rein nationale Regelung mit den genannten zwei Sätzen.

Flugabgabe bei Geschäftsreisen

Für Unternehmen ist die im Flugticket enthaltene Flugabgabe Teil der Reisekosten und damit eine abzugsfähige Betriebsausgabe - sie mindert wie der gesamte Ticketpreis den steuerpflichtigen Gewinn. Eine gesonderte Behandlung braucht es nicht; sie wandert als Bestandteil der Flugkosten in die Buchhaltung. Wer beruflich fliegt, verbucht das Ticket ohnehin gemeinsam mit den übrigen Aufwänden einer Dienstreise.

Anders als bei der Umsatzsteuer gibt es für die Flugabgabe keinen Vorsteuerabzug, weil sie keine USt ist - bei internationalen Flügen ist die Personenbeförderung ohnehin umsatzsteuerfrei. Für die Kalkulation einer Geschäftsreise ist die Flugabgabe mit 12 Euro meist vernachlässigbar; bei häufigen Inlandsflügen auf der Kurzstrecke summieren sich die 30 Euro pro Abflug aber zu einem Betrag, bei dem sich der Blick auf die Bahnverbindung auch wirtschaftlich lohnt.

Flugabgabe im Reisebudget

Im Vergleich zu anderen Reisekosten ist die Flugabgabe ein kleiner Posten. Wer ein Fernreiseticket für mehrere hundert Euro bucht, bemerkt die 12 Euro kaum; auf der Kurzstrecke fallen die 30 Euro relativ stärker ins Gewicht. Wichtiger fürs Reisebudget sind oft andere Faktoren - von den Reisefreimengen beim Zoll bis zu den Kosten fürs Bezahlen im Ausland und der allgemeinen Inflation bei Reisepreisen.

Wer die Abgabe ganz vermeiden will, hat nur eine legale Option: nicht von einem österreichischen Flughafen abfliegen. Manche grenznahe Reisende weichen auf Flughäfen wie Bratislava oder München aus, wo andere Regeln gelten. Für die meisten Passagiere ist das den Aufwand aber nicht wert - die paar Euro Flugabgabe werden durch Anfahrt und Zeit schnell aufgewogen.


Quellen (3)

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Flugabgabe in Österreich 2026?

12 Euro pro Passagier für Flüge ab 350 km Entfernung und 30 Euro für Kurzstreckenflüge unter 350 km. Die Sätze gelten seit der Reform vom 1. September 2020 und sind 2026 unverändert.

Warum ist die Flugabgabe auf Kurzstrecken höher?

Das ist gewollt. Mit 30 Euro auf Flüge unter 350 km soll der Umstieg auf die Bahn gefördert werden, während Mittel- und Langstrecken mit 12 Euro günstiger sind. Es ist eine Lenkungsabgabe mit Klimaziel.

Wer zahlt die Flugabgabe?

Formal schuldet sie die Fluglinie als Luftfahrzeughalter. Sie wird aber im Ticketpreis an die Passagiere weitergegeben - man zahlt sie also mit, ohne sie gesondert zu sehen.

Welche Passagiere sind von der Flugabgabe befreit?

Unter anderem Kinder unter 2 Jahren ohne eigenen Sitzplatz, Flugbesatzung, Transit- und Transferpassagiere (Zwischenlandung unter 24 Stunden) sowie militärische, medizinische und humanitäre Flüge.

Von welchen Flughäfen wird die Flugabgabe eingehoben?

Von den sechs öffentlichen Flughäfen Wien, Salzburg, Linz, Innsbruck, Klagenfurt und Graz. Maßgeblich ist der Abflug von einem dieser Flughäfen, nicht das Reiseziel.

Ist in der Flugabgabe Umsatzsteuer enthalten?

Bei Inlandsflügen ja - die 13 Prozent Umsatzsteuer sind in den 12 bzw. 30 Euro bereits enthalten. Internationale Personenbeförderung ist umsatzsteuerfrei, hier kommt keine USt hinzu.

MH
Martin Höllinger

Chefredakteur finanzguide.at