Außergewöhnliche Belastungen 2026 - Selbstbehalt & Beträge
Was sind außergewöhnliche Belastungen?
Außergewöhnliche Belastungen sind private Ausgaben, denen Sie sich nicht entziehen können, etwa Krankheits-, Pflege- oder Begräbniskosten. Sie senken die Steuer, aber meist erst über einem Selbstbehalt von 6 bis 12 Prozent des Einkommens. Ohne Selbstbehalt zählen Katastrophenschäden, Kosten einer Behinderung ab 25 Prozent und die auswärtige Berufsausbildung von Kindern.
Drei Bedingungen nennt § 34 EStG: Die Belastung ist außergewöhnlich (höher als bei der Mehrzahl mit gleichem Einkommen), zwangsläufig (aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen unvermeidbar) und sie beeinträchtigt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich. Das dritte Kriterium ist der Selbstbehalt. Außerdem darf es sich nicht um Werbungskosten oder Sonderausgaben handeln. Diese gehen vor.
Der Selbstbehalt in Euro
Das Gesetz staffelt den Selbstbehalt nach dem Einkommen, und zwar nicht stufenweise wie den Tarif, sondern auf das gesamte Einkommen. Wer 36.401 Euro verdient, zahlt 12 Prozent auf alles, nicht nur auf den einen Euro über der Grenze. Der Selbstbehalt springt dort von 3.640 auf 4.368 Euro.
Pro Kind, für das mehr als sechs Monate Familienbeihilfe oder der Unterhaltsabsetzbetrag zusteht, sinkt der Prozentsatz um einen Punkt. Je einen weiteren Punkt gibt es für den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag oder, bei Ehe oder eingetragener Partnerschaft über mehr als sechs Monate, wenn der Partner 2026 höchstens 7.411 Euro verdient (2025: 7.284 Euro). Die Ermäßigungen addieren sich.
| Einkommen pro Jahr | Satz | ohne Kinder | 1 Kind | 2 Kinder und Alleinverdiener |
|---|---|---|---|---|
| 12.000 € | 8 % | 960 € | 840 € | 600 € |
| 20.000 € | 10 % | 2.000 € | 1.800 € | 1.400 € |
| 30.000 € | 10 % | 3.000 € | 2.700 € | 2.100 € |
| 36.400 € | 10 % | 3.640 € | 3.276 € | 2.548 € |
| 40.000 € | 12 % | 4.800 € | 4.400 € | 3.600 € |
| 60.000 € | 12 % | 7.200 € | 6.600 € | 5.400 € |
Eigene Berechnung nach § 34 Abs. 4 EStG, Werte 2026.
Welches Einkommen zählt: das Einkommen vor Abzug der außergewöhnlichen Belastungen. Bei Arbeitnehmern kommen laut § 34 Abs. 5 EStG die sonstigen Bezüge nach § 67 Abs. 1 und 2 hinzu, also 13. und 14. Gehalt. Der Wert liegt damit spürbar über dem steuerpflichtigen Einkommen im Bescheid. Wer bei 3.000 Euro brutto im Monat glaubt, mit 30.000 Euro knapp unter einer Grenze zu liegen, rechnet mit den Sonderzahlungen schnell 5.000 Euro mehr.
Krankheitskosten: was zählt, was nicht
Absetzbar sind Kosten, die eine bestehende Krankheit heilen oder lindern. Vorbeugung zählt nicht. Laut BMF gehören dazu:
- Arzt- und Spitalshonorare, Medikamente, Rezept- und Behandlungsgebühren
- Zahnbehandlung und Zahnersatz, Brillen und Kontaktlinsen, Hörgeräte
- Entbindungskosten
- Fahrten zum Arzt oder ins Spital, belegt durch Aufzeichnungen wie ein Fahrtenbuch
- Kuren, wenn medizinisch notwendig und vorher ärztlich verordnet oder von der Sozialversicherung bezuschusst. Abzuziehen ist eine Haushaltsersparnis von 5,23 Euro pro Tag.
- Diätverpflegung mit Pauschalen von 42 bis 70 Euro im Monat (siehe Behinderung)
Von den Kosten ziehen Sie alle Ersätze ab, von der ÖGK ebenso wie von einer privaten Zusatzversicherung. Die Prämie selbst ist nicht absetzbar. Die früheren Topf-Sonderausgaben für Versicherungen sind seit der Veranlagung 2021 ausgelaufen.
Kosten für den Partner: Zahlen Sie die Krankheitskosten Ihres Ehe- oder Lebenspartners, gilt das nur dann als Ihre Belastung, wenn der Partner sonst unter das steuerliche Existenzminimum von 13.539 Euro (2026) fallen würde. Wer selbst genug verdient, muss seine Kosten selbst absetzen.
Rechenbeispiel 1: Zahnimplantat und Bündeln
Eine Angestellte mit einem Kind hat ein Einkommen von 34.000 Euro inklusive 13. und 14. Gehalt. Ihr Selbstbehalt: 10 Prozent minus 1 Punkt für das Kind, also 9 Prozent oder 3.060 Euro.
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Zahnimplantat | 3.800 € |
| neue Brille | 450 € |
| Physiotherapie, Selbstbehalte | 350 € |
| Summe Krankheitskosten | 4.600 € |
| abzüglich Ersatz ÖGK und Zusatzversicherung | -400 € |
| belastende Kosten | 4.200 € |
| abzüglich Selbstbehalt (9 % von 34.000 €) | -3.060 € |
| steuerlich wirksam | 1.140 € |
| Steuerersparnis bei 30 % Grenzsteuersatz | rund 342 € |
Hätte sie das Implantat auf zwei Jahre verteilt, je 2.100 Euro nach Ersatz, wäre in keinem Jahr etwas angekommen. Beide Hälften liegen unter dem Selbstbehalt. Entscheidend ist das Jahr der Zahlung, nicht das der Behandlung. Wer größere planbare Kosten hat, sollte sie deshalb in ein Kalenderjahr legen. Das ist der einfachste legale Hebel bei dieser Belastungsart.
Pflege und Pflegeheim
Kosten für ein Pflegeheim, eine häusliche Pflege oder Betreuung sind absetzbar, wenn sie durch Krankheit, Pflege- oder Betreuungsbedarf entstehen. Als Nachweis genügt laut BMF das Pflegegeld ab Stufe 1 oder ein ärztliches Gutachten. Ein Heimplatz nur aus Altersgründen reicht nicht.
Abzuziehen sind Pflegegeld, sonstige Zuschüsse und im Heim eine Haushaltsersparnis von 156,96 Euro im Monat. Bei häuslicher Pflege entfällt die Haushaltsersparnis. Ob der Selbstbehalt gilt, hängt davon ab, wer zahlt:
| Wer trägt die Kosten? | Selbstbehalt |
|---|---|
| die pflegebedürftige Person selbst, mit Pflegegeld | nein, soweit die Kosten das Pflegegeld übersteigen |
| Ehepartner mit Alleinverdienerabsetzbetrag | nein |
| Kinder für ihre Eltern | in der Regel ja |
| Kinder ohne rechtliche Unterhaltspflicht (Eltern haben genug eigenes Einkommen) | keine außergewöhnliche Belastung |
Quelle: BMF und Entscheidungen des UFS/BFG, Stand 2026.
Wer für die Eltern zahlt, muss außerdem zeigen, dass deren eigenes Einkommen samt Pflegegeld nicht reicht. Das betrifft vor allem den Fall, dass ein Haus übergeben wurde und die Eltern danach Heimkosten haben. Dann mindern Ersätze, Selbstbehalt und Haushaltsersparnis den Betrag.
Begräbniskosten
Absetzbar sind bis zu 20.000 Euro für ein würdiges Begräbnis samt einfachem Grabstein, bei zwangsläufigen Mehrkosten wie einer Überführung auch mehr. Dazu zählen Blumen, ein einfaches Trauermahl und Partezettel. Nicht dazu gehören Trauerkleidung und die laufende Grabpflege.
Der Haken liegt im Nachlass: Die Kosten müssen zuerst aus dem Vermögen der verstorbenen Person bezahlt werden, und zwar aus den Aktivposten vor Abzug der Schulden. Hinterlässt die Mutter ein Sparbuch mit 9.000 Euro und kostet das Begräbnis 11.000 Euro, sind nur 2.000 Euro Ihre Belastung. Und von denen zieht das Finanzamt noch den Selbstbehalt ab. Wie die Verlassenschaft abläuft, steht im Beitrag zum Erbrecht.
Behinderung: Beträge ohne Selbstbehalt
Ab einem Grad der Behinderung von 25 Prozent, nachgewiesen durch Behindertenpass oder Bescheid des Sozialministeriumservice, entfällt der Selbstbehalt für die behinderungsbedingten Kosten. Statt der tatsächlichen Mehrkosten können Sie einen Jahresfreibetrag nutzen:
| Grad der Behinderung | Freibetrag pro Jahr |
|---|---|
| 25-34 % | 124 € |
| 35-44 % | 164 € |
| 45-54 % | 401 € |
| 55-64 % | 486 € |
| 65-74 % | 599 € |
| 75-84 % | 718 € |
| 85-94 % | 837 € |
| ab 95 % | 1.198 € |
Quelle: AK Wien, BMF, Stand 2026.
Wer das ganze Jahr Pflegegeld bezieht, bekommt diesen Pauschbetrag nicht, kann aber nachgewiesene Kosten über dem Pflegegeld absetzen. Zusätzlich zum Freibetrag gibt es laut AK Wien:
- Kfz-Freibetrag: 190 Euro im Monat, wenn öffentliche Verkehrsmittel nicht zumutbar sind, belegt durch die Eintragung im Behindertenpass oder einen Ausweis nach § 29b StVO.
- Taxi statt Auto: tatsächliche Taxikosten bis 153 Euro im Monat.
- Diätpauschalen: 70 Euro monatlich bei Diabetes, Tuberkulose, Zöliakie oder Aids, 51 Euro bei Gallen-, Leber- oder Nierenleiden, 42 Euro bei Magen- oder anderen inneren Erkrankungen. Es zählt nur der höchste Betrag. Ohne Selbstbehalt nur, wenn die diätpflichtige Krankheit selbst mindestens 20 Prozent ausmacht.
- Heilbehandlung und Hilfsmittel wie Rollstuhl, Therapien und behinderungsbedingte Medikamente, in tatsächlicher Höhe.
Rechenbeispiel 2: Ein Arbeitnehmer mit 60 Prozent Behinderung und Gehbehinderung, ohne Pflegegeld, setzt 486 Euro Freibetrag, 2.280 Euro Kfz-Freibetrag (12 mal 190 Euro) und 600 Euro Therapiekosten ab. Zusammen 3.366 Euro, ohne Selbstbehalt. Bei 30 Prozent Grenzsteuersatz sind das rund 1.010 Euro weniger Steuer, jedes Jahr.
Kinder: Behinderung und Ausbildung
Bei einem Kind mit mindestens 50 Prozent Behinderung und erhöhter Familienbeihilfe gibt es statt der Jahresbeträge einen Pauschalbetrag von 262 Euro im Monat, also 3.144 Euro im Jahr. Bezieht das Kind Pflegegeld, wird der Pauschalbetrag um dieses gekürzt, über 262 Euro Pflegegeld entfällt er. Das Schulgeld für eine Sonderschule oder Behindertenwerkstätte und Hilfsmittel kommen ohne Selbstbehalt hinzu. Kfz- und Taxi-Freibetrag gibt es für Kinder nicht.
Für die auswärtige Berufsausbildung eines Kindes, wenn es im Einzugsbereich des Wohnorts keine entsprechende Ausbildung gibt, gilt ein Pauschbetrag von 110 Euro pro Monat, ohne Selbstbehalt. Wer studiert, kann außerdem Anspruch auf Studienbeihilfe haben.
Kinderbetreuungskosten sind seit 2019 keine außergewöhnliche Belastung mehr. Sie sind mit dem Familienbonus Plus abgegolten.
Katastrophenschäden
Hochwasser, Erdrutsch, Mure, Lawine und vergleichbare Ereignisse: Die Kosten zur Beseitigung der Schäden zählen ohne Selbstbehalt, und zwar im Ausmaß der Ersatzbeschaffung. Abzuziehen sind wie überall alle Ersätze, also Zahlungen aus dem Katastrophenfonds und von Versicherungen. Rechnungen und Fotos der Schäden sollten Sie aufbewahren, bis der Bescheid rechtskräftig ist.
So machen Sie die Kosten geltend
Die Belastungen tragen Sie in der Arbeitnehmerveranlagung ein, online über FinanzOnline oder auf Papier im Formular L1. Behinderungsbedingte Kosten gehören in die Beilage L 1ab, für Kinder in die Beilage L 1k. Die Veranlagung ist bis zu fünf Jahre rückwirkend möglich. Wer 2021 ein teures Jahr hatte, kann es also noch bis Ende 2026 nachholen.
Belege reichen Sie nicht automatisch ein, sondern heben sie auf. Das Finanzamt kann sie jederzeit anfordern, bei größeren Beträgen ist damit zu rechnen. Hilfreich ist eine einfache Liste je Kalenderjahr mit Datum, Betrag, Ersatz und Zweck. Weitere Hebel für die Veranlagung, von Pendlerpauschale bis Absetzbeträge, sammelt der Beitrag zum Steuern sparen.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der Selbstbehalt bei außergewöhnlichen Belastungen 2026?
Er hängt vom Einkommen ab: 6 % bis 7.300 €, 8 % bis 14.600 €, 10 % bis 36.400 € und 12 % darüber. Pro Kind mit Familienbeihilfe, für den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag und bei einem Partner mit höchstens 7.411 € Einkünften sinkt er um je einen Prozentpunkt.
Zählen 13. und 14. Gehalt beim Selbstbehalt mit?
Ja. Für die Berechnung des Selbstbehalts werden die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit um die sonstigen Bezüge nach § 67 Abs. 1 und 2 EStG erhöht, also um Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Der Selbstbehalt fällt dadurch höher aus als bei einem Blick nur auf das laufende Einkommen.
Kann ich Zahnarzt- und Brillenkosten absetzen?
Ja, als Krankheitskosten mit Selbstbehalt, abzüglich der Ersätze von Krankenkasse oder Privatversicherung. Steuerlich wirksam wird nur der Teil über dem Selbstbehalt. Bei 30.000 € Einkommen ohne Kinder sind das alles, was über 3.000 € im Jahr liegt.
Wie viel Begräbniskosten kann ich absetzen?
Bis zu 20.000 € für ein würdiges Begräbnis samt einfachem Grabstein, aber nur soweit die Kosten nicht durch den Nachlass gedeckt sind. Der Selbstbehalt gilt. Trauerkleidung und laufende Grabpflege zählen nicht.
Welche Freibeträge gibt es bei einer Behinderung?
Ab einem Grad der Behinderung von 25 % gibt es einen Jahresfreibetrag ohne Selbstbehalt, gestaffelt von 124 € (25-34 %) bis 1.198 € (ab 95 %). Dazu kommen bei Bedarf 190 € im Monat für das eigene Auto, Diätpauschalen von 42 bis 70 € monatlich und nachgewiesene Heilbehandlungskosten.
Ist die private Krankenversicherung eine außergewöhnliche Belastung?
Nein. Die Prämie ist weder außergewöhnliche Belastung noch, seit der Veranlagung 2021, Sonderausgabe. Absetzbar bleiben nur die Krankheitskosten, die Sie trotz Versicherung selbst tragen.
Kann ich das Pflegeheim meiner Eltern absetzen?
Ja, wenn Pflege- oder Betreuungsbedarf besteht, etwa durch Pflegegeld ab Stufe 1. Zahlen Sie als Kind, gilt in der Regel der Selbstbehalt. Abzuziehen sind Pflegegeld, Zuschüsse und eine Haushaltsersparnis von 156,96 € im Monat.