Arbeitgeberdarlehen Österreich 2026: Sachbezug & Steuer
Wie wird ein Arbeitgeberdarlehen 2026 versteuert?
Ein Arbeitgeberdarlehen ist bis 7.300 Euro steuerfrei. Nur für den darüber liegenden Teil wird die Zinsersparnis als Sachbezug versteuert - die Differenz zwischen dem Referenzzinssatz (2026 sind das 3 Prozent bei variablen Darlehen) und dem tatsächlich gezahlten Sollzinssatz. Dieser Sachbezug erhöht sowohl die Lohnsteuer als auch die Sozialversicherungs-Beitragsgrundlage.
Was ist ein Arbeitgeberdarlehen?
Ein Arbeitgeberdarlehen ist ein Kredit, den der Dienstgeber an die Dienstnehmerin oder den Dienstnehmer vergibt - meist zu günstigeren Konditionen als eine Bank. Davon zu unterscheiden ist der Gehaltsvorschuss: eine Vorauszahlung auf künftig zu leistenden Lohn, die kurzfristig gegenverrechnet wird. Für die steuerliche Behandlung der Zinsersparnis macht das keinen Unterschied - beide fallen unter dieselbe Regel der Sachbezugswerteverordnung.
Der Reiz für Beschäftigte liegt auf der Hand: Wer vom Dienstgeber zinslos oder zu 1 Prozent Geld bekommt, spart gegenüber einem Bankkredit deutlich. Selbst nach Abzug der Steuer auf den Sachbezug bleibt das in fast allen Fällen günstiger als die aktuellen Kreditzinsen am Markt. Der Haken: Die Zinsersparnis ist kein steuerfreies Geschenk, sondern ein geldwerter Vorteil - und der wird ab einer bestimmten Grenze besteuert.
Der 7.300-Euro-Freibetrag
Die zentrale Zahl lautet 7.300 Euro. Für zinsverbilligte oder unverzinsliche Gehaltsvorschüsse und Dienstgeberdarlehen bis zu diesem Betrag ist laut ÖGK kein Sachbezug anzusetzen.
Wichtig: Es handelt sich um einen Freibetrag, nicht um eine Freigrenze. Das ist ein häufiges Missverständnis. Bei einem Darlehen von 20.000 Euro werden also nicht die vollen 20.000 Euro herangezogen, sondern nur der übersteigende Teil von 12.700 Euro. Die ersten 7.300 Euro bleiben sachbezugsfrei. Maßgeblich ist jeweils der aktuell aushaftende Saldo - mit jeder Tilgung sinkt die Bemessungsgrundlage, bis sie unter 7.300 Euro fällt und gar kein Sachbezug mehr anfällt.
Daraus ergibt sich ein einfacher Gestaltungstipp: Ein Darlehen, das die Grenze von 7.300 Euro nicht überschreitet, löst überhaupt keinen Sachbezug aus - egal ob zinslos oder stark zinsverbilligt. Wer nur einen kleineren Betrag benötigt, fährt damit komplett steuerfrei. Bei höherem Bedarf lohnt der Blick auf die Tilgungsgeschwindigkeit: Je schneller der Saldo unter 7.300 Euro sinkt, desto kürzer fällt überhaupt ein Sachbezug an. Eine anfängliche Sondertilgung kann die steuerpflichtige Phase deutlich verkürzen und ist oft sinnvoller, als die Rückzahlung gleichmäßig über die volle Laufzeit zu strecken.
Referenzzinssatz 2026: 3 Prozent
Der Referenzzinssatz ist die Messlatte, gegen die der tatsächlich vereinbarte Zinssatz verglichen wird. Liegt der Sollzinssatz darunter, entsteht in Höhe der Differenz ein Sachbezug. Das Bundesministerium für Finanzen legt diesen Satz für variabel verzinste Darlehen jährlich neu fest:
| Jahr | Referenzzinssatz (variabel) |
|---|---|
| 2024 | 4,5 % |
| 2025 | 4,5 % |
| 2026 | 3,0 % |
Die Senkung von 4,5 auf 3,0 Prozent ist spürbar: Sie halbiert den Sachbezug bei einem zinslosen Darlehen nahezu, weil die Differenz zum Sollzinssatz kleiner wird. Für Beschäftigte mit laufendem Arbeitgeberdarlehen bedeutet 2026 also eine niedrigere Steuerlast auf denselben Kredit.
Variabel, fix oder zinslos - drei verschiedene Regeln
Seit 1. Jänner 2024 unterscheidet die Sachbezugswerteverordnung danach, wie der Zinssatz vereinbart ist. Das ist der am häufigsten übersehene Punkt:
- Variabel verzinst: Es gilt der für das jeweilige Kalenderjahr festgelegte Referenzzinssatz - 2026 also 3,0 Prozent. Der Sachbezug ist die Differenz zwischen diesen 3,0 Prozent und dem tatsächlich gezahlten Zinssatz.
- Fix verzinst: Maßgeblich ist der von der Österreichischen Nationalbank für den Monat des Vertragsabschlusses veröffentlichte Kreditzinssatz im Neugeschäft für Wohnbau mit Zinsbindung über zehn Jahre, vermindert um 10 Prozent. Dieser Wert wird “versteinert” und bleibt für die gesamte Laufzeit unverändert.
- Zinslos: Für unverzinsliche Darlehen gelten dieselben Regeln wie für fix verzinste. Es wird also der OeNB-Satz im Abschlussmonat minus 10 Prozent herangezogen und für die Laufzeit fixiert.
Für ein 2026 abgeschlossenes zinsloses Darlehen liegt diese versteinerte Referenz nahe bei 3 Prozent: Der OeNB-Wohnbau-Fixzinssatz bewegt sich Mitte 2026 bei gut 3,3 Prozent, minus 10 Prozent ergibt rund 3,0 Prozent. Wer den Vertrag in einem Monat mit höheren oder niedrigeren OeNB-Sätzen abschließt, friert entsprechend eine andere Referenz ein - ein Argument, den Abschlusszeitpunkt bewusst zu wählen.
Rechenbeispiel: 20.000 Euro Arbeitgeberdarlehen
Eine Angestellte erhält ein Arbeitgeberdarlehen über 20.000 Euro. Verglichen werden zwei Varianten gegen den Bankkredit, Stand Juni 2026:
| Variante | Sollzinssatz | Sachbezug-Basis | Sachbezug pro Jahr |
|---|---|---|---|
| Zinslos (Referenz 3,0 %) | 0 % | 12.700 € | rund 381 € |
| Variabel zu 1,0 % | 1,0 % | 12.700 € | rund 254 € |
| Bankkredit (kein Sachbezug) | 7,5 % | - | 0 € |
Berechnung Sachbezug zinslos: (20.000 - 7.300) x 3,0 % = 381 Euro pro Jahr. Diese 381 Euro werden wie laufender Lohn behandelt. Bei einem Grenzsteuersatz von 40 Prozent und gerundet rund 18 Prozent Dienstnehmer-Sozialversicherung kostet der Sachbezug die Angestellte rund 221 Euro pro Jahr an zusätzlicher Abgabe.
Zum Vergleich: Ein Bankkredit über 20.000 Euro zu 7,5 Prozent verursacht im ersten Jahr grob 1.500 Euro Zinsen. Das zinslose Arbeitgeberdarlehen kostet sie nur die rund 221 Euro Abgabe auf den Sachbezug. Die Ersparnis liegt also bei über 1.200 Euro im ersten Jahr - und sinkt mit jeder Tilgungsrate weiter, weil die Sachbezugs-Basis schrumpft. Wer die genaue Tilgung durchspielen will, nutzt einen Tilgungsrechner.
Auswirkung auf Lohnzettel und Sozialversicherung
Der Sachbezug aus der Zinsersparnis ist kein abstrakter Wert, er taucht konkret in der Lohnverrechnung auf. Er erhöht die Bemessungsgrundlage sowohl für die Lohnsteuer als auch für die Sozialversicherungsbeiträge und erscheint am monatlichen Lohnzettel sowie im Jahreslohnzettel L16. In der Gehaltsabrechnung sehen Beschäftigte ihn als eigene Position, die das Brutto erhöht, ohne dass tatsächlich Geld zufließt.
Die Sachbezugsberechnung erfolgt monatlich. Bei variabel verzinsten Darlehen kann sich der Wert sogar unterjährig ändern, weil der Referenzzinssatz jährlich neu festgelegt wird und sich der aushaftende Saldo laufend verringert. Für den Dienstgeber bedeutet das Verwaltungsaufwand - die korrekte Erfassung ist Teil der Personalverrechnung.
Typische Fehler bei der Abrechnung
In der Personalverrechnung passieren rund um den Sachbezug regelmäßig dieselben Fehler. Vier davon kosten bares Geld - mal zulasten der Beschäftigten, mal zulasten des Dienstgebers:
- Freibetrag mit Freigrenze verwechselt. Wird der Sachbezug irrtümlich auf den gesamten Darlehensbetrag statt nur auf den Teil über 7.300 Euro gerechnet, fällt er deutlich zu hoch aus. Bei 20.000 Euro Darlehen ist die Basis 12.700 Euro, nicht 20.000 Euro.
- Veralteter Referenzzinssatz. Wer 2026 noch mit den 4,5 Prozent aus 2024 und 2025 rechnet, setzt einen zu hohen Sachbezug an. Für variable Darlehen gelten 2026 exakt 3,0 Prozent.
- Sozialversicherung vergessen. Manche behandeln den Sachbezug nur lohnsteuerlich. Tatsächlich erhöht er auch die Beitragsgrundlage in der Sozialversicherung - beide Abzüge fallen an.
- Falsche Referenz bei Fixzins und zinslos. Bei fix verzinsten und zinslosen Darlehen darf nicht der variable Jahres-Referenzzinssatz herangezogen werden, sondern die im Abschlussmonat versteinerte OeNB-Referenz. Dieser Fehler zieht sich sonst über die gesamte Laufzeit.
Ein Arbeitgeberdarlehen ist außerdem klar von der steuerfreien Mitarbeitergewinnbeteiligung und von echten Geldgeschenken abzugrenzen. Es bleibt ein rückzahlbarer Kredit - der geldwerte Vorteil steckt allein in der Zinsersparnis, nicht im überlassenen Kapital selbst. Eine Pflicht des Dienstgebers, ein solches Darlehen zu gewähren, besteht nicht; es ist eine freiwillige Leistung und oft Teil eines Gehaltspakets.
Lohnt sich ein Arbeitgeberdarlehen?
In den meisten Fällen ja. Solange der Sollzinssatz unter dem Marktniveau liegt, ist selbst die Abgabe auf den Sachbezug günstiger als die vollen Zinsen einer Bank. Besonders attraktiv wird es bei Beträgen knapp über 7.300 Euro, weil der steuerpflichtige Anteil dann klein bleibt. Wer ohnehin ein klassisches Bankprodukt prüft, sollte parallel einen Kreditvergleich heranziehen, um die echte Ersparnis zu beziffern.
Zwei Punkte gehören in den Vertrag: erstens eine klare Rückzahlungsregelung, zweitens die Frage, was bei Beendigung des Dienstverhältnisses passiert. Eine sofortige Fälligstellung des Restbetrags bei Kündigung ist üblich, aber nur wirksam, wenn sie vertraglich vereinbart ist. Ein sauber aufgesetzter Vertrag schützt beide Seiten - dieselben Sorgfaltsregeln wie beim privaten Darlehensvertrag gelten sinngemäß. Für größere Wohnvorhaben kann zusätzlich ein Bausparvertrag als Baustein dienen.
Häufig gestellte Fragen
Bis zu welchem Betrag ist ein Arbeitgeberdarlehen steuerfrei?
Für Gehaltsvorschüsse und Arbeitgeberdarlehen bis 7.300 Euro ist kein Sachbezug anzusetzen - die Zinsersparnis bleibt steuerfrei. Das ist ein Freibetrag: Erst der über 7.300 Euro hinausgehende Teil löst einen steuerpflichtigen Sachbezug aus.
Wie hoch ist der Referenzzinssatz 2026?
Für variabel verzinste Arbeitgeberdarlehen und Gehaltsvorschüsse beträgt der Referenzzinssatz 2026 3 Prozent. 2024 und 2025 lag er bei 4,5 Prozent. Bei fix verzinsten oder zinslosen Darlehen gilt stattdessen der von der OeNB veröffentlichte Wohnbau-Fixzinssatz minus 10 Prozent, fixiert ab Vertragsabschluss.
Wie wird der Sachbezug konkret berechnet?
Sachbezug = (Referenzzinssatz minus tatsächlicher Sollzinssatz) mal aushaftender Darlehensbetrag über 7.300 Euro, berechnet monatlich. Bei einem zinslosen Darlehen von 20.000 Euro und 3 Prozent Referenz sind das rund 381 Euro Sachbezug pro Jahr - dieser Betrag wird wie laufender Lohn versteuert.
Muss ich für die Zinsersparnis auch Sozialversicherung zahlen?
Ja. Der Sachbezug aus der Zinsersparnis erhöht die Beitragsgrundlage für die Sozialversicherung und unterliegt zusätzlich der Lohnsteuer. Er erscheint am Lohnzettel und im Jahreslohnzettel (L16).
Was ist der Unterschied zwischen Gehaltsvorschuss und Arbeitgeberdarlehen?
Ein Gehaltsvorschuss ist eine Vorauszahlung auf künftigen Lohn und wird meist kurzfristig gegenverrechnet. Ein Arbeitgeberdarlehen ist ein eigener Kreditvertrag mit Rückzahlungsplan über mehrere Monate oder Jahre. Steuerlich gelten für die Zinsersparnis dieselben Regeln und derselbe 7.300-Euro-Freibetrag.
Wird das Darlehen bei Kündigung sofort fällig?
Nur wenn das im Darlehensvertrag so vereinbart ist. Eine sofortige Fälligstellung des Restbetrags bei Ende des Dienstverhältnisses ist üblich, aber nicht automatisch - maßgeblich ist der konkrete Vertrag. Ohne solche Klausel läuft die vereinbarte Rückzahlung weiter.