Photovoltaik-Förderung Österreich 2026 - EAG & Steuer
Welche PV-Förderung gibt es 2026 in Österreich?
Die zentrale Bundesförderung 2026 ist der EAG-Investitionszuschuss über die Abwicklungsstelle OeMAG: 150 Euro pro kWp für die ersten 10 kWp, danach gestaffelt fallend, plus 150 Euro pro kWh für einen Stromspeicher. Dazu kommt der Made-in-Europe-Bonus (bis 30 %), Landes- und Gemeindeförderungen sowie die Steuerbefreiung für eingespeisten Strom. Der frühere 0-Prozent-Umsatzsteuersatz ist ausgelaufen.
Damit hat sich das Förderbild gegenüber 2024 grundlegend gedreht. Zwei Jahre lang war die wichtigste Begünstigung gar kein Zuschuss, sondern der wegfallende Umsatzsteuersatz - ein stiller Rabatt von 20 Prozent direkt auf der Rechnung. Der ist weg. An seine Stelle tritt wieder der klassische Antrags-Zuschuss, den man aktiv und fristgerecht holen muss. Wer 2026 eine Anlage plant, muss deshalb anders rechnen als der Nachbar, der 2024 gebaut hat. Dieser Beitrag zeigt die exakten Sätze, die Call-Termine und rechnet einen realen Fall mit Speicher durch.
EAG-Investitionszuschuss 2026: Sätze, Speicher, Bonus
Gefördert wird die Neuerrichtung oder Erweiterung einer PV-Anlage, optional samt gleichzeitig angeschafftem Stromspeicher. Die Fördersätze sind nach Anlagengröße gestaffelt - mit jedem zusätzlichen Kilowatt-Peak sinkt der Satz:
| Kategorie | Anlagengröße | Fördersatz 2026 |
|---|---|---|
| A | bis 10 kWp | 150 €/kWp |
| B | über 10 bis 20 kWp | 140 €/kWp |
| C | über 20 bis 100 kWp | max. 130 €/kWp |
| D | über 100 bis 1.000 kWp | max. 120 €/kWp |
| Speicher | bis 50 kWh | 150 €/kWh |
Über allem steht eine harte Deckelung: Der Zuschuss darf maximal 30 Prozent der förderfähigen Netto-Investitionskosten betragen. Bei kleinen Dachanlagen ist diese Grenze in der Praxis selten das Problem - die kWp-Pauschalen liegen darunter.
Beim Speicher gibt es zwei Regeln, die oft übersehen werden: Er wird nur in Kombination mit einer neu errichteten oder erweiterten PV-Anlage gefördert, nie allein. Und die geförderte Kapazität ist auf 0,5 kWh pro installiertem kWp Mindestgröße und 50 kWh Maximum begrenzt. Eine 8-kWp-Anlage rechtfertigt also mindestens 4 kWh Speicher.
Der Made-in-Europe-Bonus ist der Hebel, mit dem sich der Zuschuss seit 23. Juni 2025 deutlich steigern lässt: bis zu 30 Prozent Zuschlag auf den Fördersatz, gestückelt in je 10 Prozent für europäische PV-Module, Wechselrichter und Stromspeicher. Wer beim Angebot gezielt auf europäische Komponenten achtet, holt diesen Aufschlag fast geschenkt.
Die Fördercalls 2026 - und warum der Termin zählt
Der EAG-Investitionszuschuss wird nicht laufend, sondern in Calls mit festem Start- und Endzeitpunkt vergeben. 2026 sind drei Fenster vorgesehen:
| Call | Zeitraum 2026 |
|---|---|
| 1. Call | 23. April bis 11. Mai |
| 2. Call | 16. Juni bis 30. Juni |
| 3. Call | 8. Oktober bis 22. Oktober |
Der Termin ist kein Detail, sondern entscheidet mit über die Förderung. Bei den kleinen Kategorien A und B (bis 20 kWp) gilt das Prinzip “first come, first served”: Maßgeblich ist die Reihenfolge der Ticketziehung zu Call-Beginn. Ist der Topf der Kategorie voll, gehen Nachzügler leer aus und müssen auf den nächsten Call hoffen. Bei den größeren Kategorien C und D wird dagegen nach dem geringsten Förderbedarf (Euro pro kWp) gereiht, die Ticketzeit bricht nur Gleichstände.
Jeder Call ist zudem mit einem eigenen Budget hinterlegt, das je nach Kategorie zwischen rund 2 und 15 Millionen Euro liegt - im letzten Fenster des Jahres typischerweise weniger. Wer in einem Call leer ausgeht, kann im nächsten erneut antreten, sollte dann aber das Ticket gleich zu Beginn ziehen.
Zwei Bedingungen sind dabei zwingend: Die Anlage darf vor Antragstellung nicht in Betrieb genommen worden sein (gearbeitet werden darf ab 21. April 2022). Und nach der Förderzusage muss die Inbetriebnahme innerhalb von sechs Monaten (Anlagen bis 100 kWp) bzw. zwölf Monaten erfolgen. Wer die Anlage zu früh ans Netz nimmt, verliert den Anspruch - ein teurer Anfängerfehler.
Das Aus für den 0-Prozent-Umsatzsteuersatz
Von Anfang 2024 bis 31. März 2025 galt für private PV-Anlagen bis 35 kWp ein Umsatzsteuersatz von null Prozent - auf Module, Wechselrichter, Speicher und Montage. Die Idee dahinter: ein unbürokratischer Rabatt, der die Antrags-Förderung für zwei Jahre ersetzt. Seit 1. April 2025 ist diese Begünstigung Geschichte, für Anschaffungen 2026 fällt wieder der normale Satz von 20 Prozent an.
Das ist mehr als eine Fußnote. Bei einer Anlage mit 16.000 Euro netto bedeutet der Wegfall 3.200 Euro Umsatzsteuer, die früher schlicht nicht angefallen wären. Der EAG-Investitionszuschuss fängt davon einen Teil auf, aber bei typischen kleinen Dachanlagen nicht die volle Summe. Wer Angebote aus 2024 mit heutigen vergleicht, muss diesen Unterschied einrechnen - viele Vergleichsseiten werben bis heute mit dem alten Nullsatz, der nicht mehr existiert.
Eine angekündigte Wiedereinführung des Nullsteuersatzes für 2026 ist bislang nicht in Kraft. Bis zu einer offiziellen Regelung gilt: 20 Prozent Umsatzsteuer plus EAG-Zuschuss ist die Realität für die Planung.
Steuerfrei einspeisen: bis 12.500 kWh
Was bei der Förderung gerne untergeht, ist die laufende steuerliche Behandlung des eingespeisten Stroms. Hier ist Österreich großzügig: Einnahmen aus der Einspeisung von bis zu 12.500 kWh pro Jahr sind einkommensteuerfrei, sofern die Anlage 35 kWp Engpassleistung und 25 kVA Anschlussleistung nicht überschreitet. Für nahezu jede private Dachanlage liegt die Einspeisung darunter - die Einnahmen bleiben also komplett steuerfrei.
Erst darüber, bei großen Anlagen oder gewerblichem Betrieb, wird die Einspeisung steuerlich relevant und landet in der Einkommensteuer. Selbst dann greift für Nebeneinkünfte noch der allgemeine Veranlagungsfreibetrag von 730 Euro pro Jahr, der einen kleinen Überhang abdeckt. Für den typischen Eigenheim-Besitzer heißt das: Den selbst genutzten Strom spart man ohnehin, und der überschüssige eingespeiste Teil bleibt bis zur Grenze abgabenfrei. Diese Befreiung ist neben dem Investitionszuschuss das zweite Standbein, das eine PV-Anlage 2026 rechnet - mehr dazu im Überblick zum Steuern sparen.
Wirtschaftlich entscheidet ohnehin weniger die Einspeisung als der Eigenverbrauch. Seit die Einspeisetarife der Energieversorger gefallen sind, bringt jede selbst genutzte Kilowattstunde deutlich mehr als jede verkaufte - der vermiedene Netzbezug zu 25 bis 30 Cent schlägt die Einspeisevergütung von oft nur wenigen Cent klar. Genau hier rechnet sich der Speicher: Er verschiebt den Sonnenstrom vom Mittag in den Abend und hebt die Eigenverbrauchsquote von typisch 30 auf 60 bis 70 Prozent. Der EAG-Speicherzuschuss von 150 Euro pro kWh senkt die Einstiegshürde dafür spürbar.
Rechenbeispiel: 8 kWp plus 8 kWh Speicher
Wie viel der EAG-Zuschuss konkret bringt, zeigt eine gängige Konfiguration fürs Einfamilienhaus - 8 kWp auf dem Dach, dazu ein 8-kWh-Speicher, alles mit europäischen Komponenten:
| Posten | Betrag |
|---|---|
| PV-Anlage 8 kWp (Kategorie A, 150 €/kWp) | 1.200 € |
| Stromspeicher 8 kWh (150 €/kWh) | 1.200 € |
| Made-in-Europe-Bonus (Module + Wechselrichter + Speicher, je 10 %) | +360 € |
| EAG-Investitionszuschuss gesamt | 2.760 € |
Lesart: Ohne den Made-in-Europe-Bonus wären es 2.400 Euro, mit europäischen Komponenten 2.760 Euro - 360 Euro allein dafür, beim Angebot auf die Herkunft zu achten. Bei einer angenommenen Netto-Investition von rund 16.000 Euro liegt der Zuschuss deutlich unter der 30-Prozent-Deckelung (die bei 4.800 Euro läge), greift also voll. Gegenrechnung: Die seit April 2025 wieder fälligen 20 Prozent Umsatzsteuer machen auf diese 16.000 Euro rund 3.200 Euro aus. Der Zuschuss federt davon einen guten Teil ab, ersetzt den alten Nullsatz aber nicht eins zu eins.
Wer zusätzlich eine Landes- oder Gemeindeförderung mitnimmt, kommt näher an die 30-Prozent-Grenze. Diese Töpfe sind je Bundesland verschieden und teils mit der Wohnbauschiene verzahnt - ein Überblick steht im Beitrag zur Wohnbauförderung der Länder. Finanziert wird der Rest oft über einen Kredit; hier lohnt vor dem Abschluss ein nüchterner Kreditvergleich, weil die Förderzusage die nötige Kreditsumme senkt.
Antrag und häufige Fehler
- Registrieren auf dem Förderportal der EAG-Abwicklungsstelle - rechtzeitig vor Call-Beginn, damit die Ticketziehung läuft.
- Angebot mit europäischen Komponenten einholen, um den Made-in-Europe-Bonus zu sichern.
- Antrag im Call stellen, bevor die Anlage in Betrieb geht.
- Anlage errichten und in Betrieb nehmen - innerhalb der Frist (6 bzw. 12 Monate).
- Endabrechnung mit Rechnung und Inbetriebnahme-Nachweis hochladen.
- Auszahlung nach Prüfung.
Die drei teuersten Fehler: Erstens, die Anlage zu früh ans Netz nehmen - dann ist der Zuschuss verloren. Zweitens, den Call-Termin verpassen oder zu spät ein Ticket ziehen, sodass der Topf der Kategorie schon leer ist. Drittens, mit dem alten Nullsteuersatz kalkulieren, den es nicht mehr gibt, und die 20 Prozent Umsatzsteuer in der Finanzierung vergessen.
Sinnvoll ist es, die PV-Planung gleich mit anderen Gebäudemaßnahmen zu denken. Wer ohnehin die Heizung tauscht, kombiniert den PV-Zuschuss mit dem Kesseltausch der Sanierungsoffensive - zwei getrennte Töpfe, die sich gut ergänzen. Und ein aktueller Energieausweis hilft, den Eigenverbrauch realistisch einzuschätzen und die Anlage richtig zu dimensionieren, statt zu groß oder zu klein zu planen.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Photovoltaik-Förderung 2026 in Österreich?
Der EAG-Investitionszuschuss beträgt 2026 für die ersten 10 kWp 150 € pro kWp, danach gestaffelt 140 € (bis 20 kWp), 130 € (bis 100 kWp) und 120 € (über 100 kWp). Ein Stromspeicher wird mit 150 € pro kWh gefördert. Insgesamt sind maximal 30 % der Netto-Investitionskosten gedeckt.
Gibt es 2026 noch den 0-Prozent-Umsatzsteuersatz auf PV?
Nein. Der Nullsteuersatz war eine befristete Maßnahme für 2024 und 2025 und ist mit 31. März 2025 ausgelaufen. Seit 1. April 2025 gilt für PV-Anlagen wieder der normale Umsatzsteuersatz von 20 Prozent. Der EAG-Investitionszuschuss tritt teilweise an seine Stelle.
Was ist der Made-in-Europe-Bonus?
Ein Zuschlag von bis zu 30 % auf den Fördersatz, wenn europäische Komponenten verbaut werden: je 10 % für PV-Module, Wechselrichter und Stromspeicher. Er gilt seit 23. Juni 2025 und kann den Zuschuss spürbar erhöhen.
Wann sind die Fördercalls 2026?
Der EAG-Investitionszuschuss wird in Calls vergeben. 2026 starten sie am 23. April, 16. Juni und 8. Oktober. Bei kleinen Anlagen (bis 20 kWp) entscheidet die Reihenfolge der Ticketziehung - früh dran sein zählt.
Muss ich Einnahmen aus der Einspeisung versteuern?
Bis 12.500 kWh eingespeister Strom pro Jahr sind einkommensteuerfrei, sofern die Anlage 35 kWp Engpassleistung und 25 kVA Anschlussleistung nicht überschreitet. Für die meisten privaten Dachanlagen bleibt die Einspeisung damit steuerfrei.
Kann ich PV-Förderung mit anderen Förderungen kombinieren?
Ja. Der EAG-Investitionszuschuss lässt sich mit Landes- und Gemeindeförderungen kombinieren, solange die Gesamtförderung 30 % der Kosten nicht überschreitet. Der Heizungstausch läuft über einen eigenen Topf, den Kesseltausch der Sanierungsoffensive.
Chefredakteur finanzguide.at