Sanierungsbonus 2026 Österreich - was jetzt noch geht

Von Martin Höllinger Stand 20.06.2026 Lesezeit 12 Min Quellen geprüft

Gibt es den Sanierungsbonus 2026 noch?

Den klassischen Sanierungsbonus für die thermische Sanierung gibt es 2026 nicht mehr: Seit 2. Februar 2026 sind keine neuen Registrierungen oder Anträge möglich. Aktiv bleibt nur der Kesseltausch (bis 30 % der Kosten) und das einkommensabhängige Programm Sauber Heizen für Alle (bis 100 %), beide längstens bis Jahresende.

Damit hat sich die Förderlandschaft mitten im Jahr gedreht. Wer im Internet nach “Sanierungsbonus 2026” sucht, landet auf einer Welle veralteter Seiten - viele davon von Fenster- und Installationsbetrieben, die noch mit den alten 20.000 Euro werben. Die nüchterne Lage: Der Topf für Dämmung und Fenstertausch ist zu, der Topf für den Heizungstausch ist offen. Dieser Beitrag trennt sauber, was noch geht und was nicht, und rechnet vor, was bei einem realen Kesseltausch übrig bleibt.


Was gestoppt wurde - und was noch ausbezahlt wird

Der Sanierungsbonus war Teil der Sanierungsoffensive 2024-2026. Bis zum Stopp förderte der Bund die umfassende thermische Sanierung von Ein- und Zweifamilien- sowie Reihenhäusern, die älter als 15 Jahre sind, mit bis zu 20.000 Euro - gedeckelt mit 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Für die Einzelbauteilsanierung, also etwa den reinen Fenster- oder Fassadentausch, gab es 30 Prozent bis maximal 5.000 Euro.

Seit dem 2. Februar 2026 ist dieser Teil eingestellt. Wichtig für Betroffene: Wer sich vor diesem Stichtag registriert hat, verliert nichts - die zugesagte Förderung wird weiter ausbezahlt. Nur neue Anträge sind nicht mehr möglich. Den Grund nennt die Sanierungsoffensive offen: Der Kesseltausch erziele pro eingesetztem Euro eine deutlich höhere CO2-Einsparung als die thermische Sanierung, weshalb das Budget dorthin verlagert wurde.

MaßnahmeStatus 2026Frühere Förderung
Thermische Sanierung (Gesamtsanierung)gestoppt seit 2.2.2026bis 20.000 €, max. 30 %
Einzelbauteil (Fenster, Fassade, Dach)gestoppt seit 2.2.2026bis 5.000 €, max. 30 %
Kesseltausch (fossil raus, klimafreundlich rein)aktivsiehe unten
Sauber Heizen für Alle (einkommensabhängig)aktivsiehe unten

Wer trotzdem dämmen oder Fenster tauschen will, ist nicht völlig ohne Förderung: Die Landeswohnbauförderung hat fast überall eine eigene Sanierungsschiene, vom steirischen Sanierungspass bis zum Kärntner Sanierungs-Euro. Einen Überblick je Bundesland gibt der Beitrag zur Wohnbauförderung 2026. Und steuerlich bleibt die Öko-Sonderausgabenpauschale - 800 Euro pro Jahr für fünf Jahre bei thermischer Sanierung - unabhängig vom Bundes-Stopp bestehen, sofern eine ausbezahlte Bundesförderung vorliegt.


Kesseltausch 2026: die aktive Bundesförderung

Der Kesseltausch - oft noch unter dem alten Namen “Raus aus Öl und Gas” geführt - ist das, was vom Bund übrig ist. Gefördert wird der Ersatz einer fossilen Heizung (Öl, Gas, Kohle) durch ein klimafreundliches System: Anschluss an Nah- oder Fernwärme, Holzzentralheizung oder Wärmepumpe. Antragsberechtigt sind Privatpersonen im Ein- und Zweifamilienhaus sowie Eigentümer im Mehrgeschoßwohnbau.

Die Förderung ist auf 30 Prozent der förderfähigen Kosten gedeckelt und zusätzlich mit Pauschalbeträgen je Heizsystem begrenzt:

Neues HeizsystemMaximale Bundesförderung 2026
Luft-Wärmepumpebis 7.500 €
Erdwärme-/Sole-Wasser-Wärmepumpebis 7.500 € + 5.000 € Tiefenbohrungs-Bonus
Anschluss Nah-/Fernwärmenach Pauschale, max. 30 %
Holzzentralheizung (Pellets, Hackgut)nach Pauschale, max. 30 %

Ein Detail, das gerne übersehen wird: Wärmepumpen mit einem Kältemittel-Treibhauspotenzial (GWP) zwischen 150 und 750 werden um 20 Prozent gekürzt. Wer auf ein Gerät mit natürlichem Kältemittel (etwa Propan, R290) setzt, holt die volle Förderung. Der Energieberatungs-Nachweis und ein Gerät aus der offiziellen Qualitätsdatenbank sind Pflicht; die maximale Vorlauftemperatur darf 55 Grad nicht überschreiten.

Fristen und Budget: Förderfähig sind Arbeiten ab dem 3. Oktober 2025. Anträge sind längstens bis 31. Dezember 2026 möglich - aber nur, solange Geld da ist, und genau hier wird es eng. Vom Jahresbudget von 360 Millionen Euro waren laut WKO am 20. April 2026 nur noch rund 70,3 Millionen Euro offen, nachdem seit November 2025 bereits etwa 208 Millionen Euro beantragt worden waren. Übersetzt heißt das: Wer den Heizungstausch plant, sollte nicht auf den Herbst warten. Der Topf kann vor dem Stichtag leer sein.


Sauber Heizen für Alle: bis zu 100 Prozent für einkommensschwache Haushalte

Parallel läuft das Schwerpunktprogramm Sauber Heizen für Alle 2026. Es richtet sich an einkommensschwache Haushalte und deckt bis zu 100 Prozent des nach den Basisförderungen verbleibenden Restbetrags ab - gedeckelt mit technologiespezifischen Höchstbeträgen:

Neues HeizsystemHöchstförderung Sauber Heizen für Alle
Luft-Wärmepumpebis 25.586 €
Erdwärme-Wärmepumpebis 37.550 €
Fernwärme / Holzzentralheizungnach Kostenobergrenze, vorrangig gefördert

Der Unterschied zum normalen Kesseltausch ist gewaltig: Wo der Standard-Topf bei 7.500 Euro für die Luft-Wärmepumpe endet, sind es hier über 25.000 Euro - mehr als 18.000 Euro Unterschied. Voraussetzung ist der Hauptwohnsitz im eigenen Ein- oder Zweifamilien- oder Reihenhaus. Den Einkommens-Nachweis erbringt man typischerweise über eine GIS-Befreiung, den Bezug von Wohnbeihilfe oder Sozialhilfe - oder über die direkte Einkommensgrenze.

Wichtig ist die Reihenfolge der Technologien: Gefördert wird vorrangig der Anschluss an eine klimafreundliche oder hocheffiziente Fernwärme. Ist das am Standort nicht möglich, kommt die Holzzentralheizung, erst danach die Wärmepumpe. Als förderfähige Kosten zählen nicht nur das Gerät, sondern auch Einbau, Planung und die Stilllegung der alten Anlage - das hebt die Bemessungsgrundlage und damit die mögliche Förderung spürbar. Einige Länder, etwa die Steiermark, legen über die Wohnbauförderung noch eigene Mittel obendrauf.

Wie die Einkommensgrenze berechnet wird

Die Grenze liegt 2026 bei rund 1.904 Euro netto pro Monat (zwölf Mal im Jahr) für einen Ein-Personen-Haushalt. Für jede weitere Person kommt ein Zuschlag dazu, nach einer Äquivalenzskala: +0,5 für jede weitere erwachsene Person, +0,3 für jedes Kind unter 14 Jahren. Ein Rechenbeispiel macht das greifbar:

Eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 rechnet so:

1.904 € × (1 + 0,5 + 0,3 + 0,3) = 1.904 € × 2,1 = rund 3.998 Euro netto pro Monat

Liegt das Haushaltseinkommen darunter, ist die Familie antragsberechtigt. Das ist der Punkt, an dem die meisten Online-Ratgeber abbrechen - dabei entscheidet genau diese Rechnung, ob aus 7.500 Euro Standardförderung über 25.000 Euro werden.

Der Ablauf ist dreistufig: Erst die Online-Registrierung, dann eine verpflichtende Energieberatung über die regionale Stelle, danach Antrag und Umsetzung mit neun Monaten Frist. Registrierungen sind seit 1. Jänner 2026 möglich, ebenfalls längstens bis Jahresende.


Rechenbeispiel: Ölkessel raus, Wärmepumpe rein

Wie viel am Ende wirklich beim Eigentümer hängen bleibt, zeigt ein konkreter Standardfall - ein Einfamilienhaus, in dem ein alter Ölkessel gegen eine Luft-Wärmepumpe getauscht wird. Angenommene Gesamtinvestition inklusive Einbau und Ölkessel-Entsorgung: 28.000 Euro.

PostenBetrag
Investition Luft-Wärmepumpe (inkl. Einbau, Entsorgung)28.000 €
Bundesförderung Kesseltausch (Pauschale Luft-WP, max. 30 %)-7.500 €
Landesförderung (je Bundesland, Beispielwert)-3.000 €
Öko-Sonderausgabenpauschale (400 €/Jahr × 5 J., Steuerersparnis bei 40 %)-800 €
Eigenanteil nach Förderung16.700 €

Lesart: Allein der Bund nimmt mit 7.500 Euro über ein Viertel der Investition ab. Mit einer mittleren Landesförderung und der steuerlichen Pauschale schmilzt der Eigenanteil auf rund 16.700 Euro - gut 40 Prozent Ersparnis. Bei einem einkommensschwachen Haushalt über Sauber Heizen für Alle kann der Eigenanteil sogar gegen null gehen, weil dort bis zu 100 Prozent des Restbetrags übernommen werden.

Drei Hinweise zur Tabelle: Die Landesförderung ist hier nur ein Beispielwert - sie reicht real von null bis über 5.000 Euro, je nach Bundesland und Modell (siehe Wohnbauförderung der Länder). Die Öko-Sonderausgabenpauschale ist kein direkter Zuschuss, sondern ein Sonderausgaben-Abzug von 400 Euro jährlich über fünf Jahre; die tatsächliche Ersparnis hängt vom Grenzsteuersatz ab und setzt eine ausbezahlte Bundesförderung voraus. Und die Gesamtförderung aller Töpfe zusammen ist gedeckelt, in der Regel auf einen Anteil der Investitionskosten. Wer den Tausch ohnehin über einen Kredit finanziert, sollte die Förderzusagen vorab in die Immobilienfinanzierung einrechnen - sie senken die nötige Kreditsumme spürbar.


Antrag Schritt für Schritt

  1. Registrieren auf der Online-Plattform der Sanierungsoffensive (sanierungsoffensive.gv.at) - vor Auftragsvergabe. Beim Kesseltausch sind anerkannte Arbeiten ab 3.10.2025 förderbar.
  2. Energieberatung durchführen - bei Sauber Heizen für Alle verpflichtend, beim Kesseltausch über die Geräte-Qualitätsdatenbank abgesichert.
  3. Angebote einholen und auf ein gelistetes, förderfähiges Gerät achten (Vorlauftemperatur, Kältemittel).
  4. Umsetzen und Rechnung legen lassen. Der Antrag ist spätestens sechs Monate nach Rechnungslegung einzubringen.
  5. Antrag hochladen mit Rechnung, Zahlungsnachweis, Entsorgungsnachweis des alten Kessels und Energieberatungs-Protokoll.
  6. Auszahlung nach Prüfung. Parallel die Öko-Sonderausgabenpauschale in der nächsten Arbeitnehmerveranlagung geltend machen.

Der häufigste und teuerste Fehler bleibt derselbe wie bei der Wohnbauförderung: zu spät dran sein. Beim Kesseltausch ist es das knappe Restbudget, bei Sauber Heizen für Alle die Reihenfolge - erst registrieren und Energieberatung, dann beauftragen. Wer zuerst die Heizung bestellt und dann an die Förderung denkt, riskiert beides.

Ein zweiter Punkt, der oft untergeht: Der Energieausweis ist beim Heizungstausch zwar nicht immer Pflicht, hilft aber bei der Dimensionierung der Wärmepumpe und damit bei der korrekten Förderhöhe. Und wer die laufenden Heizkosten im Blick behält, sollte zusätzlich prüfen, ob im eigenen Bundesland ein Heizkostenzuschuss zusteht - das ist ein getrennter Topf, der nichts mit dem Kesseltausch zu tun hat.


Quellen (3)

Häufig gestellte Fragen

Gibt es den Sanierungsbonus 2026 noch?

Für die thermische Sanierung und Einzelbauteile (etwa Fenstertausch) nicht mehr: Seit 2. Februar 2026 sind keine neuen Registrierungen oder Anträge möglich. Aktiv ist nur noch der Kesseltausch sowie das einkommensabhängige Programm Sauber Heizen für Alle.

Warum wurde der Sanierungsbonus gestoppt?

Der Kesseltausch spart pro eingesetztem Förder-Euro deutlich mehr CO2 als die thermische Sanierung. Das Budget wurde deshalb auf den Heizungstausch konzentriert. Wer sich vor dem 2.2.2026 registriert hat, bekommt die Förderung aber weiterhin ausbezahlt.

Wie viel Förderung gibt es für den Heizungstausch 2026?

Beim Kesseltausch bis zu 7.500 € für eine Luft-Wärmepumpe, zusätzlich 5.000 € Bonus für Erdwärme mit Tiefenbohrung, jeweils gedeckelt mit 30 % der Kosten. Über Sauber Heizen für Alle sind für einkommensschwache Haushalte bis 25.586 € (Luft) bzw. 37.550 € (Erdwärme) möglich.

Wer bekommt Sauber Heizen für Alle?

Einkommensschwache Haushalte mit Hauptwohnsitz im Ein- oder Zweifamilienhaus. Die Einkommensgrenze liegt 2026 bei rund 1.904 € netto pro Monat für einen Ein-Personen-Haushalt, plus Aufschlag pro weiterer Person. Nachweis etwa über GIS-Befreiung, Wohnbeihilfe oder Sozialhilfe.

Bis wann kann ich den Kesseltausch beantragen?

Längstens bis 31. Dezember 2026, aber nur solange Budgetmittel da sind. Am 20. April 2026 waren von den 360 Mio. € Jahresbudget noch rund 70,3 Mio. € offen. Förderfähig sind Arbeiten ab 3. Oktober 2025.

Kann ich Bundes- und Landesförderung kombinieren?

Ja. Der Bund-Kesseltausch lässt sich in der Regel mit der Landesförderung kombinieren, dazu kommt die steuerliche Öko-Sonderausgabenpauschale. In Summe deckt das beim Heizungstausch oft die Hälfte der Kosten - die Gesamtförderung ist aber gedeckelt.

MH
Martin Höllinger

Chefredakteur finanzguide.at