Reparaturbonus 2026: Geräte-Retter-Prämie - bis 130 Euro
Gibt es 2026 noch einen Reparaturbonus?
Den klassischen Reparaturbonus gibt es nicht mehr. Er ist am 26. Mai 2025 pausiert worden, weil das Budget aufgebraucht war. An seine Stelle ist mit 12. Jänner 2026 die Geräte-Retter-Prämie getreten: Sie ersetzt 50 % der Reparaturkosten, maximal 130 Euro pro Gerät. Gefördert werden nur noch Haushalts- und Elektrogeräte, nicht mehr Fahrräder oder Handys.
Wer also nach “Reparaturbonus 2026” sucht, sucht eigentlich nach der Geräte-Retter-Prämie. Der Fördergedanke bleibt gleich - reparieren statt wegwerfen. Aber der Topf ist kleiner, der Höchstbetrag niedriger und der Kreis der Geräte enger gezogen.
Geräte-Retter-Prämie 2026: Was gefördert wird
Der Bon deckt 50 % der förderfähigen Brutto-Kosten ab. Die Obergrenze hängt davon ab, was Sie machen lassen:
| Leistung | Förderung | Maximum pro Bon |
|---|---|---|
| Reparatur, Service oder Wartung | 50 % der Bruttokosten | 130 € |
| Kostenvoranschlag (alleine) | 50 % der Bruttokosten | 30 € |
| Kostenvoranschlag + Reparatur beim selben Betrieb | Bon 1: bis 30 € / Bon 2: bis 100 € | zusammen 130 € |
Stand: Juni 2026. Quelle: oesterreich.gv.at, AK Wien.
Maßgeblich sind immer die Brutto-Kosten inklusive Mehrwertsteuer - bei den meisten Reparaturen sind das die üblichen 20 %. Eine Mindestrechnungssumme gibt es nicht, der Betrieb muss aber eine ordentliche Rechnung ausstellen.
Ein praktischer Hebel steckt im Kostenvoranschlag. Lassen Sie zuerst einen geförderten Kostenvoranschlag erstellen (Bon bis 30 Euro) und reparieren dann beim selben Betrieb, bekommen Sie auf den Reparaturbon trotzdem noch bis zu 100 Euro. So bleibt die Summe bei 130 Euro, Sie haben aber vorab Klarheit, ob sich die Reparatur überhaupt rechnet.
Welche Geräte sind förderfähig - und welche nicht
Hier kursieren widersprüchliche Angaben. Mehrere Medien schrieben, Fernseher und Laptops seien gestrichen. Das stimmt nicht: Sowohl das offizielle Bürgerportal oesterreich.gv.at als auch die AK Wien führen Fernseher, Laptops und Computerzubehör ausdrücklich als förderfähig.
Gefördert werden unter anderem:
- Große Haushaltsgeräte: Waschmaschine, Geschirrspüler, Kühl- und Gefrierschrank, Backofen, Kochfeld, Klimagerät
- Kleingeräte: Staubsauger, Kaffeemaschine, Wasserkocher, Innenleuchten
- Werkzeug: Akkuschrauber, Bohrmaschine
- Computer und Unterhaltung: Laptop, Fernsehgerät, Hi-Fi-Anlage
- Gesundheits- und Pflegeprodukte: Blutdruckmessgerät, und über eine eigene Liste auch Rollstühle, Pflegebetten und Beatmungsgeräte
Ausgeschlossen sind:
- Smartphones, Handys und Tablets
- Fahrräder und E-Bikes
- Reine Unterhaltungs- und Luxusgeräte wie Spielkonsolen, E-Book-Reader oder Drohnen
- Gasherde und Gartengeräte
- Geräte unter Garantie oder Gewährleistung, geliehene oder gemietete Geräte sowie Schäden, die ein Dritter (etwa eine Versicherung) ersetzt
Neu ist 2026, dass auch Pflege- und Medizinprodukte ausdrücklich aufgenommen wurden - vom Blutdruckmessgerät über elektrische Pflegebetten bis zu Rollstühlen und Beatmungsgeräten. Für betroffene Haushalte ist das die spürbarste Erweiterung, denn gerade bei Pflegehilfsmitteln summieren sich Reparaturkosten schnell. Das passt zum Schwerpunkt der neuen Prämie: weg von Lifestyle-Geräten wie E-Bikes, hin zu Dingen des täglichen Bedarfs.
Die vollständige, verbindliche Geräteliste steht auf der offiziellen Seite geräte-retter-prämie.at. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Modell dabei ist: vor dem Reparaturtermin nachsehen, nicht danach. Bei strittigen Defekten lohnt vorab auch ein Blick auf Ihre Rechte aus der gesetzlichen Gewährleistung - eine fristgerechte Mängelbehebung kostet Sie nämlich gar nichts.
Was sich gegenüber dem alten Reparaturbonus geändert hat
Der Unterschied ist mehr als eine Namensänderung. Diese Tabelle zeigt, was Sie 2026 verlieren - und was bleibt:
| Merkmal | Reparaturbonus (bis 2025) | Geräte-Retter-Prämie (ab 2026) |
|---|---|---|
| Start | 26. April 2022 | 12. Jänner 2026 |
| Höchstbetrag Reparatur | 200 € | 130 € |
| Förderquote | 50 % | 50 % |
| Kostenvoranschlag | bis 30 € | bis 30 € |
| Fahrräder / E-Bikes | gefördert | gestrichen |
| Smartphones / Handys | gefördert | gestrichen |
| Finanzierung | EU-Aufbauplan, 130 Mio. € | national, 30 Mio. €/Jahr |
| Auszahlung | sofort an der Kassa abgezogen | Rückerstattung aufs Konto |
Stand: Juni 2026. Quellen: BKA, help.ORF.at, oesterreich.gv.at.
Die wichtigste praktische Änderung steht in der letzten Zeile. Früher wurde der Bon direkt an der Kassa abgezogen, Sie zahlten nur den Rest. Jetzt strecken Sie zuerst die volle Rechnung vor und bekommen den Zuschuss erst später auf Ihr Girokonto überwiesen. Bei einer 240-Euro-Reparatur sind das 120 Euro, die ein paar Wochen weg sind, bevor sie zurückkommen.
Inhaltlich wurde der Topf bewusst auf den Haushaltsbereich verengt. Der alte Bonus war so beliebt, dass er sein Geld regelmäßig vorzeitig aufbrauchte - die Förderung von E-Bikes und Smartphones galt politisch als zu teuer. Mit 30 Millionen Euro pro Jahr steht jetzt deutlich weniger zur Verfügung als die 130 Millionen aus dem EU-Aufbauplan, auf die sich der alte Bonus stützte. Angesichts der hohen Teuerung bei Neugeräten bleibt die Reparatur trotzdem oft die günstigere Rechnung.
So beantragen Sie den Bon - Schritt für Schritt
- Bon erstellen. Auf geräte-retter-prämie.at online einen Förderbon anfordern. Voraussetzung: Sie sind eine Privatperson mit Wohnsitz in Österreich, und das Gerät gehört Ihnen.
- Frist beachten. Der Bon ist drei Wochen ab Erstellung gültig. Läuft er ab, erstellen Sie einfach einen neuen.
- Partnerbetrieb wählen. Die Reparatur muss bei einem registrierten Betrieb erfolgen. Die teilnehmenden Betriebe sind auf der offiziellen Seite gelistet.
- Bon vorlegen und zahlen. Sie legen den Bon bei der Bezahlung vor und begleichen die volle Rechnung selbst.
- Geld abwarten. Der Betrieb reicht den Bon ein. Bons, die bis zum 15. eines Monats eingereicht werden, werden im Folgemonat auf Ihr Konto überwiesen.
Pro Gerät beziehungsweise Reparaturfall gibt es einen eigenen Bon. Die Zahl der Bons pro Person ist nicht gedeckelt - Sie können also Waschmaschine, Staubsauger und Laptop nacheinander einreichen, solange Budget vorhanden ist.
Abgewickelt wird das Programm vom Klima- und Umweltschutzministerium, die Prüfung der Betriebe übernimmt wie schon beim alten Bonus die Kommunalkredit Public Consulting (KPC). Wer gerade ohnehin eine größere Anschaffung plant, kann die Geräte-Retter-Prämie gut mit anderen Bundesförderungen kombinieren - etwa dem Sanierungsbonus bei der Haustechnik oder der Photovoltaik-Förderung auf dem Dach.
Rechenbeispiel: Lohnt sich die Reparatur?
Eine Waschmaschine streikt, die Werkstatt veranschlagt 240 Euro für Pumpe und Arbeit. So sieht die Rechnung mit Bon aus:
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Reparaturkosten brutto | 240 € |
| Förderung (50 %, gedeckelt bei 130 €) | -120 € |
| Ihr Eigenanteil | 120 € |
Hier greift der Deckel noch nicht, weil 50 % von 240 Euro genau 120 Euro sind. Erst ab 260 Euro Rechnungssumme schlägt die 130-Euro-Grenze zu: Bei einer 400-Euro-Reparatur zahlt die Prämie ebenfalls nur 130 Euro, Ihr Eigenanteil steigt auf 270 Euro.
Die Faustregel: Unter rund 260 Euro Rechnungssumme bekommen Sie die vollen 50 % zurück, darüber bleibt es bei 130 Euro. Eine neue Mittelklasse-Waschmaschine kostet 500 bis 700 Euro - die geförderte Reparatur um 120 Euro Eigenanteil ist fast immer die wirtschaftlichere Entscheidung, sofern das Gerät nicht ohnehin am Ende seiner Lebensdauer ist.
Häufige Stolpersteine
An diesen Punkten scheitert die Förderung in der Praxis am öftesten - und alle sind vermeidbar:
- Bon vor dem Termin erstellen, nicht danach. Der Bon muss vor der Reparatur vorliegen und beim Bezahlen vorgelegt werden. Wer die Rechnung schon beglichen hat und erst dann an die Förderung denkt, geht leer aus. Eine nachträgliche Beantragung ist nicht vorgesehen.
- Drei-Wochen-Frist im Blick behalten. Zwischen Bon-Erstellung und Einlösung liegen nur drei Wochen. Bei Geräten mit langer Wartezeit auf Ersatzteile besser erst kurz vor dem fixierten Termin den Bon ziehen.
- Nur registrierte Betriebe zählen. Die Reparatur bei der Werkstatt ums Eck bringt nichts, wenn diese nicht im offiziellen Verzeichnis steht. Gerade in ländlichen Regionen ist das Netz an Partnerbetrieben dünner als in den Städten - vorher prüfen, ob überhaupt ein passender Betrieb in der Nähe teilnimmt.
- Garantie und Gewährleistung gehen vor. Ist das Gerät noch in der zweijährigen Gewährleistung oder unter Herstellergarantie, muss der Verkäufer den Mangel kostenlos beheben. Ein Förderbon dafür wird nicht ausbezahlt - und Sie würden Geld verschenken, das Ihnen ohnehin zusteht.
- Ein Bon pro Gerät. Sie können nicht zwei Bons für dieselbe Reparatur stapeln. Mehrere Geräte gehen aber problemlos nacheinander.
Wer diese fünf Punkte beachtet, hat den Großteil der Fehlerquellen ausgeräumt. Der häufigste Frust entsteht nicht durch komplizierte Regeln, sondern durch die simple Reihenfolge: erst Bon, dann reparieren.
Budget und Zukunft
Die Geräte-Retter-Prämie ist mit 30 Millionen Euro jährlich für die Jahre 2026 bis 2028 dotiert. Anders als beim Vorgänger steckt kein EU-Geld dahinter, die Mittel kommen rein aus dem nationalen Budget. Das macht das Programm anfälliger für Sparzwänge: Schon in den ersten Wochen wurden fast 100.000 Bons beantragt, und ob die Förderung über 2028 hinaus weiterläuft, ist offen - das hängt an künftigen Budgetverhandlungen.
Mein Rat: Wenn Sie eine Reparatur ohnehin vorhaben, holen Sie den Bon zeitnah. Ein vorzeitiger Stopp wegen ausgeschöpften Budgets ist beim Reparaturbonus schon zweimal passiert. Förderungen mit fixem Jahrestopf belohnen, wer früh dran ist - das gilt hier genauso wie beim Heizkostenzuschuss oder bei der Wohnbauförderung der Länder.
Häufig gestellte Fragen
Gibt es 2026 noch den Reparaturbonus?
Nicht unter diesem Namen. Der alte Reparaturbonus ist am 26. Mai 2025 ausgelaufen. Seit 12. Jänner 2026 gilt die Nachfolgeförderung Geräte-Retter-Prämie: 50 % der Reparaturkosten, maximal 130 Euro pro Gerät.
Wie hoch ist die Geräte-Retter-Prämie?
50 % der Brutto-Reparaturkosten, höchstens 130 Euro pro Reparaturbon. Für einen reinen Kostenvoranschlag gibt es bis zu 30 Euro. Holen Sie zuerst einen geförderten Kostenvoranschlag und reparieren dann beim selben Betrieb, sind beim Reparaturbon noch bis 100 Euro möglich.
Werden Fahrräder und Smartphones noch gefördert?
Nein. Fahrräder, E-Bikes, Smartphones, Tablets und Handys sind seit 2026 ausdrücklich ausgeschlossen. Auch Spielkonsolen, E-Book-Reader und Drohnen fallen weg. Beim alten Reparaturbonus waren diese Geräte noch dabei.
Sind Fernseher und Laptops förderfähig?
Ja. Entgegen mancher Medienberichte zählen laut oesterreich.gv.at und AK Wien Fernseher, Laptops und Computerzubehör weiterhin zu den förderfähigen Geräten. Ausgeschlossen sind nur reine Unterhaltungs- und Luxusgeräte wie Spielkonsolen oder Drohnen.
Wie bekomme ich das Geld?
Sie erstellen online einen Bon auf geräte-retter-prämie.at, lösen ihn binnen drei Wochen bei einem Partnerbetrieb ein und zahlen die volle Rechnung. Der Betrieb reicht den Bon ein, der Förderbetrag wird direkt auf Ihr Bankkonto überwiesen.
Wie lange läuft die Geräte-Retter-Prämie?
Das Programm ist mit 30 Millionen Euro pro Jahr für 2026 bis 2028 budgetiert - rein national finanziert, ohne EU-Mittel. Ob es danach weitergeht, hängt von den künftigen Budgetverhandlungen ab.
Chefredakteur finanzguide.at