Versicherungssteuer Österreich 2026: Sätze pro Sparte erklärt

Von Martin Höllinger Stand 20.06.2026 Lesezeit 10 Min Quellen geprüft

Wie hoch ist die Versicherungssteuer

Der allgemeine Satz beträgt 11 Prozent des Versicherungsentgelts und trifft die meisten Sachversicherungen - Haushalt, Eigenheim, Haftpflicht, Rechtsschutz, Kasko. Abweichend gelten 4 Prozent für Lebens- und Unfallversicherung und nur 1 Prozent für die private Krankenversicherung. Die Steuer steckt bereits in der Prämie; der Versicherer hebt sie ein und führt sie ab.

Anders als die Umsatzsteuer sieht man die Versicherungssteuer selten bewusst, weil sie kein separater Aufschlag an der Kasse ist, sondern fix in der Polizzenprämie kalkuliert wird. Genau deshalb lohnt der Blick darauf, wie viel von der Jahresprämie tatsächlich Steuer ist - und warum bei der Lebensversicherung der Satz je nach Vertragsform zwischen 4 und 11 Prozent springt.

Versicherungssteuer-Sätze 2026 nach Sparte

Die Sätze stehen in § 5 Versicherungssteuergesetz 1953 und sind 2026 unverändert. Diese Übersicht fasst die für Privatpersonen relevanten Sparten zusammen:

VersicherungsartSteuersatz 2026
Haushaltsversicherung, Eigenheim, Sachversicherung11 %
Haftpflichtversicherung (privat)11 %
Rechtsschutzversicherung11 %
Kfz-Kaskoversicherung11 %
Unfallversicherung4 %
Lebensversicherung (laufend, lange Laufzeit)4 %
Lebensversicherung (Einmalprämie, kurze Laufzeit)11 %
Private Krankenversicherung1 %
Betriebliche Altersvorsorge (Pensionskasse)2,5 % der Beiträge
Hagel-, Pflanzen- und Viehversicherung0,2 ‰ der Versicherungssumme
Sätze nach § 5 VersStG 1953, Stand Juni 2026. Quelle: RIS, JUSLINE, VersicherungsWiki.

Die motorbezogene Versicherungssteuer für die Kfz-Haftpflicht ist ein Sonderfall: Sie steht in § 6 VersStG, wird nach Motorleistung und CO2 berechnet und ist im eigenen Beitrag zur Kfz-Steuer erklärt. Die hier genannten 11 Prozent gelten nur für die freiwillige Kasko, nicht für die Haftpflichtprämie.

Rechenbeispiel: wie viel Steuer in der Prämie steckt

Weil die Steuer in der Prämie versteckt ist, rechnet kaum jemand nach, wie groß ihr Anteil ist. Das folgende Beispiel zeigt es für drei typische Polizzen - jeweils auf Basis der Nettoprämie, auf die der Versicherer den Steuersatz aufschlägt:

VersicherungNettoprämie/JahrSatzSteuerBruttoprämie
Haushaltsversicherung270,00 €11 %29,70 €299,70 €
Unfallversicherung240,00 €4 %9,60 €249,60 €
Private Krankenversicherung1.800,00 €1 %18,00 €1.818,00 €
Eigene Berechnung, Stand Juni 2026. Nettoprämien beispielhaft.

Die Botschaft: Auf eine Haushaltspolizze von rund 300 Euro entfallen knapp 30 Euro Versicherungssteuer - mehr als der gesamte Jahresbeitrag mancher kleiner Zusatzdeckung. Bei der Haushaltsversicherung und der Rechtsschutzversicherung ist der 11-Prozent-Satz ein realer Kostenblock, den man bei jedem Prämienvergleich mitdenken sollte. Umgekehrt ist die private Krankenzusatzversicherung mit nur 1 Prozent steuerlich klar begünstigt - hier macht der Staat die Vorsorge bewusst billig.

Lebensversicherung: 4 oder 11 Prozent

Bei der Lebensversicherung hängt der Satz an der Vertragsgestaltung:

  • 4 Prozent bei laufender Prämienzahlung und einer Mindestlaufzeit von 15 Jahren (bzw. 10 Jahren, wenn die versicherte Person bei Vertragsabschluss schon 50 ist).
  • 11 Prozent bei Einmalerlag oder kurzen Laufzeiten, die diese Bindung nicht erfüllen.

Der höhere Satz soll verhindern, dass die steuerlich begünstigte Lebensversicherung als kurzfristiges Veranlagungsvehikel zweckentfremdet wird. Wer einen langfristigen Vertrag aber vorzeitig zurückkauft, prämienfrei stellt oder umwandelt und damit die Mindestbindefrist unterschreitet, zahlt eine Zusatzsteuer von 7 Prozent nach. Aus den ursprünglichen 4 Prozent werden dann nachträglich 11 Prozent - das ist die viel zitierte “Nachversteuerung”, die viele erst beim Rückkauf bemerkt.

Davon strikt zu trennen ist die Besteuerung der Erträge: Kursgewinne und Zinsen aus fondsgebundenen Lebensversicherungen folgen eigenen Regeln und nicht der pauschalen Kapitalertragsteuer auf normale Wertpapierdepots. Die Versicherungssteuer betrifft nur die eingezahlte Prämie, nicht den Gewinn.

Feuerversicherung und die zusätzliche Feuerschutzsteuer

Eine Besonderheit, die in den meisten Übersichten fehlt: Der Teil einer Prämie, der auf das Feuerrisiko entfällt, unterliegt nicht der Versicherungssteuer, sondern der Feuerschutzsteuer von 8 Prozent nach dem Feuerschutzsteuergesetz. Das betrifft vor allem Eigenheim-, Haushalts- und Betriebsversicherungen, in deren Prämie immer ein Feueranteil kalkuliert ist.

Für den Versicherungsnehmer ändert das nichts an der Mechanik - auch die Feuerschutzsteuer ist im Bruttobeitrag enthalten und wird vom Versicherer abgeführt. Wichtig ist nur das Verständnis, dass eine Eigenheimpolizze steuerlich gemischt ist: ein Teil mit 11 Prozent Versicherungssteuer, der Feueranteil mit 8 Prozent Feuerschutzsteuer. Wer Prämien zwischen Anbietern vergleicht, vergleicht damit immer schon steuerinklusive Beträge.

Wer zahlt und wer abführt

Steuerschuldner ist laut BMF der Versicherungsnehmer - also Sie als Kunde. Die Abfuhr übernimmt aber der Versicherer:

  • Versicherer mit Sitz in Österreich haften für die Steuer, berechnen sie monatlich selbst und führen sie spätestens am 15. des zweitfolgenden Monats ab. Die Jahreserklärung läuft über Formular Vers 1 bis 30. April.
  • EU/EWR-Versicherer führen entweder selbst ab oder bestellen einen Fiskalvertreter.
  • Drittstaat-Versicherer brauchen einen inländischen Bevollmächtigten; seit 1. Jänner 2024 dürfen sie alternativ selbst abführen.

Praktisch relevant wird das bei Online-Versicherungen aus dem Ausland: Schließt man eine Polizze bei einem Anbieter ab, der keinen Vertreter in Österreich hat, kann die Pflicht zur Selbstanmeldung auf den Versicherungsnehmer zurückfallen - dann ist die Steuer mit Formular Vers 3 bis zum 15. des Folgemonats selbst zu melden und zu zahlen. Bei seriösen EU-Anbietern ist das fast immer abgedeckt, ein Blick in die Polizze schadet aber nicht.

Was bei Kündigung und Prämienrückerstattung gilt

Die Versicherungssteuer knüpft an das tatsächlich gezahlte Versicherungsentgelt an. Wird ein Vertrag vorzeitig beendet und ein Teil der vorausgezahlten Prämie rückerstattet, vermindert sich entsprechend auch die Bemessungsgrundlage - die auf den rückerstatteten Teil entfallende Steuer wird mit korrigiert. In der Praxis rechnet der Versicherer das in der Schlussabrechnung mit ein, man muss also nichts selbst beim Finanzamt rückfordern.

Relevant wird das beim Anbieterwechsel: Wer etwa die Autoversicherung unterjährig kündigt und wechselt, bekommt die zu viel gezahlte Prämie inklusive des darauf entfallenden Steueranteils anteilig zurück. Die neue Polizze trägt dann ab Beginn ihre eigene Steuer. Doppelt gezahlt wird nichts - die Steuer folgt immer dem Zeitraum, für den tatsächlich Versicherungsschutz besteht.

Versicherungssteuer statt Mehrwertsteuer

Auf Versicherungsprämien fällt keine Umsatzsteuer an - sie sind nach dem Umsatzsteuergesetz ausdrücklich befreit. An die Stelle der Mehrwertsteuer tritt die Versicherungssteuer als eigene Verkehrsteuer. Das erklärt, warum auf einer Polizze nie “20 % USt” steht, obwohl es sich um eine Dienstleistung handelt.

Der Unterschied ist mehr als kosmetisch. Bei der Umsatzsteuer könnten Unternehmer die Vorsteuer abziehen; bei der Versicherungssteuer geht das nicht - sie ist eine echte Endbelastung, die niemand zurückholt. Für einen Betrieb ist die Bruttoprämie inklusive Versicherungssteuer aber zur Gänze eine Betriebsausgabe und mindert den steuerpflichtigen Gewinn. Der Steueranteil verschwindet also nicht, er wird nur über die Gewinnermittlung teilweise neutralisiert.

Lässt sich die Versicherungssteuer sparen?

Direkt sparen lässt sie sich kaum - der Satz hängt allein an der Sparte, nicht am Anbieter. Wer Prämien vergleicht, vergleicht ohnehin steuerinklusive Beträge, sodass ein günstigerer Tarif automatisch auch weniger Versicherungssteuer bedeutet. Echte Stellhebel sind selten:

  • Sparte richtig wählen. Eine als Lebensversicherung mit langer Laufzeit gestaltete Vorsorge trägt 4 statt 11 Prozent. Das ist aber eine Produktentscheidung, kein Steuertrick.
  • Bindefrist einhalten. Wer einen 4-Prozent-Lebensversicherungsvertrag nicht vorzeitig auflöst, vermeidet die 7-Prozent-Nachversteuerung.
  • Doppelversicherung vermeiden. Jede überflüssige Polizze trägt vollen Satz - die billigste Versicherungssteuer ist die auf eine nicht abgeschlossene Versicherung.

Für Privatpersonen sind die Prämien selbst seit dem Auslaufen der Topf-Sonderausgaben grundsätzlich nicht mehr als Sonderausgaben absetzbar. Die Versicherungssteuer ist damit im privaten Bereich eine endgültige Belastung - planbar, aber nicht wegzuoptimieren.

Welche Versicherungen steuerfrei sind

Nicht jede Absicherung trägt Versicherungssteuer. Ausgenommen sind insbesondere die gesetzliche Sozialversicherung und Beiträge an gesetzliche Pensions- und Krankenversicherungsträger - diese sind keine Versicherungsentgelte im Sinne des Gesetzes. Ebenfalls nicht erfasst sind Rückversicherungen zwischen Versicherern sowie bestimmte Export- und Kreditversicherungen im staatlichen Auftrag.

Für Privatpersonen heißt das: Die Pflichtbeiträge an ÖGK und Pensionsversicherung sind frei, während jede freiwillige private Polizze - von der Berufsunfähigkeitsversicherung bis zur Reise-Krankenversicherung - den jeweiligen Satz ihrer Sparte trägt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird dabei meist als Zusatz zu einer Lebensversicherung geführt und folgt deren Behandlung.


Quellen (3)

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Versicherungssteuer in Österreich?

Der allgemeine Satz beträgt 11 Prozent des Versicherungsentgelts und gilt für Sach-, Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Kasko-Versicherungen. Lebens- und Unfallversicherung werden mit 4 Prozent, die private Krankenversicherung mit 1 Prozent besteuert.

Muss ich die Versicherungssteuer extra zahlen?

Nein. Die Steuer ist bereits in der vom Versicherer vorgeschriebenen Prämie enthalten. Der Versicherer berechnet sie, hebt sie ein und führt sie ans Finanzamt ab - auf der Polizze taucht sie meist als eigene Zeile auf.

Warum ist die Lebensversicherung mal 4 und mal 11 Prozent?

Laufende Prämien bei langer Laufzeit (mindestens 15 Jahre, bzw. 10 Jahre ab 50) kosten 4 Prozent. Einmalerläge mit kurzer Laufzeit kosten 11 Prozent. Bei vorzeitigem Rückkauf innerhalb der Bindefrist kommen 7 Prozent Zusatzsteuer dazu.

Was ist die Feuerschutzsteuer?

Eine eigene Abgabe von 8 Prozent auf den Teil der Prämie, der auf das Feuerrisiko entfällt - geregelt im Feuerschutzsteuergesetz. Sie ersetzt für diesen Anteil die normale Versicherungssteuer und steckt unsichtbar in Eigenheim- und Haushaltsprämien.

Ist die Sozialversicherung von der Versicherungssteuer betroffen?

Nein. Die gesetzliche Sozialversicherung sowie Pensions- und Krankenversicherungsbeiträge an gesetzliche Träger sind keine Versicherungsentgelte im Sinne des VersStG und damit nicht versicherungssteuerpflichtig.

Wer führt die Versicherungssteuer bei einer ausländischen Versicherung ab?

Steuerschuldner bleibt der Versicherungsnehmer. EU/EWR-Versicherer führen selbst ab oder über einen Fiskalvertreter. Fehlt ein Vertreter, muss der Versicherungsnehmer die Steuer selbst mit Formular Vers 3 bis zum 15. des Folgemonats anmelden und zahlen.

MH
Martin Höllinger

Chefredakteur finanzguide.at