Friseur Gehalt Österreich 2026 - KV, Trinkgeld, Netto

Von Martin Höllinger Stand 20.06.2026 Lesezeit 12 Min Quellen geprüft

Was verdient ein Friseur in Österreich 2026?

Ein gelernter Friseur verdient ab 1.4.2026 im 1. Berufsjahr mindestens 2.071 € brutto pro Monat (Kollektivvertrag, österreichweit), ansteigend auf 2.287 € ab dem 6. Berufsjahr - jeweils mal 14. Dazu kommen steuerfreies Trinkgeld und in vielen Salons eine Provision auf Umsatz und Produktverkauf. Salonleiter und Ausbilder erhalten Zuschläge von 15 bis 22 % auf den Mindestlohn.

So ehrlich muss man sein: Das Grundgehalt im Friseurhandwerk gehört zu den niedrigsten unter den Lehrberufen und liegt knapp über dem faktischen Mindestlohn. Der Verdienst entscheidet sich deshalb stärker als anderswo über Trinkgeld, Provision und den Weg in die Selbständigkeit.

Im direkten Vergleich liegt der Friseur-Einstieg mit 2.071 € sogar unter anderen klassischen Dienstleistungsberufen: Ein gelernter Koch oder Kellner startet bei rund 2.165 €, ein Einzelhandelskaufmann mit Beratung bei 2.251 €. Das unterstreicht, warum die variablen Komponenten im Friseurhandwerk so entscheidend sind.

Friseur-Gehalt nach Berufserfahrung

Der Friseur-KV staffelt den Lohn nach Berufsjahren. Die folgende Tabelle zeigt die offiziellen Brutto- und Netto-Werte der WKO-Lohnordnung ab 1.4.2026 (die Netto-Werte sind eine Orientierung ohne persönliche Absetzbeträge):

Stufebrutto/Monatnetto/Monat
angelernt (ohne Lehre)2.020,00 €1.632,38 €
1. Berufsjahr (gelernt)2.071,00 €1.667,01 €
2.-3. Berufsjahr2.087,00 €1.677,87 €
4.-5. Berufsjahr2.133,00 €1.709,11 €
ab 6. Berufsjahr2.287,00 €1.788,48 €

Die KV-Löhne stiegen zum 1.4.2026 um 2,8 %. Auffällig ist die flache Kurve: Vom Einstieg bis ab dem 6. Berufsjahr wächst der Bruttolohn nur um rund 216 € - gut 10 % über die gesamte Tabelle. Berufserfahrung allein bringt im Friseurhandwerk also wenig. Der finanzielle Fortschritt kommt aus den Zusatzkomponenten und dem Aufstieg, nicht aus dem Aussitzen der Dienstjahre.

Brutto-Netto: Was bleibt übrig?

Anders als bei den meisten Berufen muss man hier nicht selbst rechnen - die WKO veröffentlicht die Netto-Werte offiziell mit. Im 1. Berufsjahr bleiben von 2.071 € brutto rund 1.667 € netto, ab dem 6. Berufsjahr von 2.287 € rund 1.788 € netto.

Position (1. Berufsjahr)Betrag
Bruttolohn2.071,00 €
- Sozialversicherung und Lohnsteuer- rund 404 €
Netto laufend1.667,01 €

Bei diesem niedrigen Einkommen entfällt der volle Arbeitslosenversicherungs-Beitrag, und ein Teil der Negativsteuer-Wirkung greift. Wie sich Abzüge und Absetzbeträge zusammensetzen, steht unter Sozialversicherung und Lohnsteuer. Entscheidend: Das Trinkgeld kommt steuerfrei obendrauf und taucht im Netto gar nicht auf. Das 13. und 14. Gehalt wird mit nur 6 % besteuert. Rechnen Sie Ihr Gehalt mit eventueller Provision im Brutto-Netto-Rechner durch.

Kollektivvertrag und Einstufung

Friseure fallen unter den Kollektivvertrag für das Friseurgewerbe (Arbeiter). Er staffelt nicht nach Beschäftigungsgruppen wie der Handel, sondern primär nach Berufsjahren - mit einer eigenen Stufe für angelernte Kräfte ohne Lehrabschluss (2.020 €). Wer die Lehre abgeschlossen hat, startet im 1. Berufsjahr bei 2.071 €.

Funktionen werden über prozentuale Zuschläge abgebildet: Salonleiter und Ausbilder erhalten 15 bis 22 % auf den Mindestlohn, je nach Verantwortung. Wer also eine Filiale leitet oder Lehrlinge ausbildet, sollte diesen Zuschlag aktiv einfordern - er wird in der Praxis nicht immer automatisch gewährt. Grundsätzliches zum System steht unter Kollektivvertrag und Mindestlohn in Österreich.

Regionale Unterschiede: warum es beim KV keine gibt

Die Friseur-Lohnordnung gilt österreichweit einheitlich - ein angestellter Friseur im 1. Berufsjahr verdient laut KV in Wien exakt gleich viel wie in Klagenfurt oder Bregenz. Es gibt keine Landes-Lohnordnungen und keine Gehaltsgebiete.

Regionale Unterschiede entstehen daher ausschließlich über drei Wege: das Trinkgeld-Niveau (in kaufkraftstarken Lagen höher), das Provisionsmodell des Salons und freiwillige Überzahlungen. In städtischen Premium-Salons und Tourismusregionen sind alle drei tendenziell höher als im ländlichen Standardsalon. Der wichtigste Hebel ist damit die Wahl des Salons, nicht das Bundesland - ein guter Salon in einer kaufkraftstarken Lage schlägt den KV-Unterschied, den es ohnehin nicht gibt.

Branchen- und Salon-Unterschiede

Innerhalb des Friseurhandwerks entscheidet der Salontyp stark über das tatsächliche Einkommen:

  • Premium- und Marken-Salons zahlen oft Überzahlungen, bieten Provision auf Produktverkauf und ziehen kaufkräftige Kundschaft mit hohem Trinkgeld an.
  • Ketten und Discount-Friseure zahlen meist KV-Niveau, dafür mit hohem Durchsatz und teils umsatzabhängigen Prämien.
  • Kleine Inhaber-Salons liegen häufig am Mindestlohn, bieten dafür Stammkundschaft und ein familiäres Umfeld mit verlässlichem Trinkgeld.
  • Barbershops sind ein wachsendes Segment mit oft gutem Trinkgeld und Spezialisierung auf Herrenschnitt und Bartpflege.

Warum die Löhne im Friseurhandwerk strukturell niedrig sind, hat einen klaren Hintergrund: Es ist ein arbeitsintensives Gewerbe mit kleinen Margen und preissensibler Kundschaft. Ein Salon kann den Lohn nur über den Preis pro Dienstleistung finanzieren - und der ist nach oben begrenzt, weil Kunden bei steigenden Preisen seltener kommen oder zur günstigeren Kette wechseln. Diese Mechanik drückt die Löhne der gesamten Branche und ist der eigentliche Grund, warum Trinkgeld, Provision und Selbständigkeit so viel Gewicht bekommen.

Die Folge ist ein spürbarer Fachkräftemangel: Niedrige Einstiegslöhne und die niedrigste Lehrlingsentschädigung aller Lehrberufe führen dazu, dass viele Ausgebildete die Branche wieder verlassen. Für die, die bleiben und gut sind, ist genau das ein Vorteil - gefragte Fachkräfte können Salon und Konditionen heute selbstbewusster aushandeln als noch vor einigen Jahren.

Die Provision ist im Friseurhandwerk der unterschätzte Hebel. Viele Salons zahlen einen Anteil am persönlich erwirtschafteten Umsatz oder eine Verkaufsprovision auf Pflegeprodukte. Wichtig: Das KV-Mindestgehalt muss unabhängig davon immer erreicht werden - die Provision kommt grundsätzlich obendrauf. Lassen Sie sich Berechnungsbasis, Prozentsatz und Auszahlungsrhythmus schriftlich geben, bevor Sie unterschreiben.

Arbeitszeit und Teilzeit im Salon

Friseurbetriebe dürfen ihre Mitarbeiter von Montag bis Freitag zwischen 6 und 21 Uhr und am Samstag bis 18 Uhr beschäftigen - lange Öffnungszeiten und Samstagsarbeit gehören also dazu. Die tägliche Normalarbeitszeit darf neun Stunden nicht überschreiten; bei einer Vier-Tage-Woche sind bis zu zehn Stunden täglich möglich.

Teilzeit ist in der Branche weit verbreitet. Das KV-Gehalt gilt dabei aliquot zur vereinbarten Stundenzahl. Wer geringfügig arbeitet, bleibt 2026 unter 551,10 € pro Monat von vollen SV-Beiträgen befreit, hat dann aber nur Unfallversicherungsschutz statt voller Absicherung - das ist gerade bei mehreren kleinen Anstellungen ein Stolperstein, weil die Summe versicherungspflichtig werden kann.

Trinkgeld 2026: Eigene Pauschale für das Friseurgewerbe

Seit 1. Jänner 2026 gilt auch für das Friseurgewerbe eine bundeseinheitliche Trinkgeld-Pauschale. Sie ersetzt die bisherigen uneinheitlichen Landesregelungen und schafft Rechtssicherheit.

Das Prinzip ist dasselbe wie in der Gastronomie, die Beträge sind aber eigene:

GruppePauschale/Monat 2026
Dienstnehmer im Friseurgewerbe70,00 €
gewerbliche Lehrlinge22,00 €

Freiwilliges Trinkgeld von Kunden bleibt lohnsteuerfrei. Für die Sozialversicherung gilt es aber als Entgelt Dritter und ist beitragspflichtig - dafür dient die Pauschale als Berechnungsgrundlage, nicht das tatsächlich erhaltene Trinkgeld. Das bringt zwei Vorteile: Der Dienstgeber muss keine Trinkgeldaufzeichnungen mehr führen, und Nachforderungen bei SV-Prüfungen sind ausgeschlossen. Konkret zahlt ein angestellter Friseur 2026 SV-Beiträge auf 70 € Trinkgeld-Pauschale - unabhängig davon, ob das reale Trinkgeld darüber oder darunter liegt. Anders als beim Kellner mit 65 € liegt die Friseur-Pauschale bei 70 €.

Wie viel Trinkgeld tatsächlich zusammenkommt, hängt stark von Salontyp, Stammkundenanteil und Lage ab und lässt sich nicht seriös pauschalieren. Klar ist die Richtung: In einem Premium-Salon mit treuer Kundschaft, wo Kunden für Schnitt und Coloration regelmäßig kommen, ist das steuerfreie Trinkgeld ein verlässlicher Zusatz zum Netto. Im Discount-Segment mit hoher Kundenfrequenz und niedrigen Preisen fällt es geringer aus. Weil es steuerfrei bleibt und im Netto nicht auftaucht, ist es real mehr wert als ein gleich hoher Bruttozuschlag - ein Euro Trinkgeld ist ein voller Euro, ein Euro mehr Brutto nur rund 75 Cent netto.

Ausbildung und Voraussetzungen

Der Weg in den Beruf führt über die Lehre Friseur/in (Stylist/in), die drei Jahre dauert (bei Doppellehren, etwa mit Maskenbildnerei, vier Jahre). Die Lehrlingsentschädigung ab 1.4.2026:

Lehrjahrbrutto/Monat
1. Lehrjahr804 €
2. Lehrjahr921 €
3. Lehrjahr1.244 €
4. Lehrjahr (Doppellehre)1.350 €

Die Lehrlingsentschädigung im Friseurhandwerk gehört zu den niedrigsten aller Lehrberufe - das ist ein bekanntes Problem der Branche und ein Grund für den Fachkräftemangel. Inhaltlich umfasst die Lehre Haarschnitt-Techniken, Coloration, Dauerwelle und Styling, Beratung, Hygiene sowie Verkauf von Pflegeprodukten. Sie schließt mit der Lehrabschlussprüfung ab. Zusatzqualifikationen in Coloristik, Visagistik, Barbering oder Extensions erhöhen den Marktwert und damit den Verhandlungsspielraum spürbar.

Wer die Matura anstrebt, kann die Lehre mit der Berufsmatura (Lehre mit Matura) kombinieren - das eröffnet später auch berufsfremde Wege und ist angesichts des begrenzten Lohnniveaus im Friseurhandwerk eine kluge Absicherung. Die Investition in Weiterbildung zahlt sich hier doppelt aus: fachlich für gefragte Spezialisierungen und strategisch als Option, später in besser bezahlte Tätigkeiten oder in die Selbständigkeit zu wechseln.

Karriere, Aufstieg und Selbständigkeit

Im Angestelltenverhältnis ist der Aufstieg überschaubar: vom gelernten Friseur über die erfahrene Fachkraft zum Salonleiter oder Ausbilder, jeweils mit dem KV-Zuschlag von 15 bis 22 %. Der wirklich große Hebel liegt in der Selbständigkeit.

Friseur ist ein reglementiertes Handwerk. Für einen eigenen Salon brauchen Sie die Meister- bzw. Befähigungsprüfung. Selbständige Friseure verdienen je nach Standort, Salongröße und Auslastung deutlich mehr als Angestellte - tragen dafür aber das volle unternehmerische Risiko aus Miete, Personal und Produkteinkauf.

Eine Zwischenstufe ist die Stuhlmiete: Friseure mieten einen Arbeitsplatz im fremden Salon und arbeiten auf eigene Rechnung. Das senkt das Startrisiko, verlangt aber unternehmerisches Denken. Wer selbständig startet, profitiert anfangs oft von der Kleinunternehmer-Regelung: Bis zu einem Jahresumsatz von 55.000 € (Stand 2026) entfällt die Umsatzsteuer, was die Bürokratie und die Preisgestaltung gegenüber Privatkunden vereinfacht. Wer den Schritt plant, sollte die Befähigungsprüfung früh angehen und sich mit Standortwahl, Kalkulation und der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) vertraut machen - die Beiträge sind in den ersten Jahren ein häufig unterschätzter Posten.

Zuschläge, Mehrarbeit und Sonderzahlungen

Über das Grundgehalt hinaus zählen im Friseurhandwerk:

  • Funktionszuschläge: 15 bis 22 % für Salonleiter und Ausbilder laut KV.
  • Überstunden: Mehrarbeit über die Normalarbeitszeit hinaus ist mit Zuschlag oder Zeitausgleich abzugelten. Gerade an Samstagen und vor Feiertagen fällt im Salon viel an - lassen Sie sich diese Stunden korrekt abrechnen. Grundsätzliches unter Überstunden.
  • 13. und 14. Gehalt: Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind im KV verankert und mit nur 6 % begünstigt besteuert.
  • Trinkgeld und Provision: die beiden wichtigsten variablen Komponenten - steuerfreies Trinkgeld plus Umsatz- oder Verkaufsprovision.

Ein praktischer Hinweis zum Urlaubsanspruch: Auch in kleinen Salons gelten die vollen fünf bzw. sechs Wochen Urlaub - das wird in der Branche manchmal großzügig ausgelegt, ist aber gesetzlicher Anspruch.

Gehalt verhandeln: Hebel für Friseure

Weil das Grundgehalt eng am KV liegt, entscheidet die Verhandlung über die Zusatzkomponenten. Konkret:

  • Provisionsmodell vor der Zusage klären. Prozentsatz, Berechnungsbasis (eigener Umsatz oder Produktverkauf) und Auszahlung gehören schriftlich fixiert - hier liegt das größte Geld.
  • Funktionszuschlag einfordern. Wer Lehrlinge ausbildet oder die Filiale leitet, hat Anspruch auf 15 bis 22 % über KV. Das wird nicht immer automatisch gezahlt.
  • Überzahlung in Premium-Lagen ansprechen. In kaufkraftstarken Salons sind Aufschläge über KV üblich - argumentieren Sie mit Zusatzqualifikationen und Stammkundschaft.
  • Trinkgeld-Realität erfragen. Das Trinkgeld-Niveau hängt stark von Salon und Lage ab und ist Teil der Gesamtrechnung.
  • Weiterbildung als Argument. Coloristik, Barbering oder Extensions sind nachgefragte Spezialisierungen, die viele Salons mit besseren Konditionen oder einer höheren Provision honorieren - bringen Sie konkrete Nachweise mit.

Zahlt der Salon unter KV oder verweigert den Funktionszuschlag, lässt sich die Differenz drei Jahre rückwirkend einfordern - Arbeiterkammer und die Gewerkschaft vida unterstützen kostenlos.

Unsere Einschätzung

Friseur ist ein Beruf mit hoher Leidenschaft und niedrigem Grundlohn - diese Spannung muss man kennen, bevor man einsteigt. Sie erklärt zugleich, warum so viele die Branche verlassen und warum die, die mit Strategie bleiben, am Ende doch gut verdienen können. Wer den Beruf nur am KV-Gehalt misst, wird enttäuscht: Das Einstiegsniveau liegt knapp über dem Mindestlohn, und die Berufsjahre allein bringen kaum etwas. Wer dagegen die Zusatzhebel nutzt, kommt deutlich weiter.

Unser konkreter Rat: Verhandeln Sie nicht über den KV-Grundlohn, sondern über Provision, Funktionszuschlag und Überzahlung - dort liegt das Geld. Und wer im Beruf bleiben will, sollte die Selbständigkeit ernsthaft prüfen. Mit Meisterprüfung, gutem Standort und Stammkundschaft ist der eigene Salon der einzige Weg, im Friseurhandwerk wirklich gut zu verdienen. Das steuerfreie Trinkgeld und die neue Pauschale ab 2026 sind dabei ein verlässlicher, planbarer Zusatz - aber kein Ersatz für die strategische Entscheidung zwischen Anstellung und eigenem Salon.

Für die meisten gilt: Als Angestellter ist das Einkommen begrenzt, aber planbar und risikofrei. Als Selbständiger ist nach oben mehr möglich, dafür stehen Miete, SVS-Beiträge und Auslastungsrisiko dagegen. Wer diese Entscheidung früh und nüchtern trifft - statt jahrelang am KV-Lohn zu verharren -, holt aus dem Beruf das Maximum heraus. Das ist die wichtigste Weichenstellung im Friseurhandwerk.

Quellen (3)

Häufig gestellte Fragen

Was verdient ein gelernter Friseur in Österreich 2026?

Der KV-Mindestlohn für einen gelernten Friseur liegt ab 1.4.2026 im 1. Berufsjahr bei 2.071 € brutto pro Monat und steigt bis 2.287 € ab dem 6. Berufsjahr, jeweils mal 14. Dazu kommen Trinkgeld und in vielen Salons eine Provision.

Wie viel bleibt einem Friseur netto?

Laut offizieller WKO-Tabelle bleiben im 1. Berufsjahr von 2.071 € brutto rund 1.667 € netto, ab dem 6. Berufsjahr von 2.287 € rund 1.788 € netto (Stand 1.4.2026, ohne weitere Absetzbeträge). Trinkgeld kommt steuerfrei dazu.

Wie ist Trinkgeld für Friseure 2026 geregelt?

Seit 1.1.2026 gilt eine bundeseinheitliche Trinkgeld-Pauschale von 70 € pro Monat für Dienstnehmer im Friseurgewerbe (22 € für Lehrlinge). Sie dient als SV-Beitragsgrundlage. Das Trinkgeld selbst bleibt steuerfrei, eigene Aufzeichnungen entfallen.

Wie hoch ist die Lehrlingsentschädigung für Friseure?

Ab 1.4.2026 erhalten Friseur-Lehrlinge 804 € im 1., 921 € im 2. und 1.244 € brutto im 3. Lehrjahr (1.350 € im 4. bei Doppellehren). Die Lehre dauert drei Jahre.

Verdient man als Friseur gut?

Ehrlich gesagt: Das Grundgehalt zählt zu den niedrigsten unter den Lehrberufen und liegt nahe am faktischen Mindestlohn. Die Hebel sind Trinkgeld, Provision auf Umsatz und Produktverkauf, der Aufstieg zur Salonleitung und vor allem die Selbständigkeit mit eigenem Salon.

Wie werde ich selbständiger Friseur?

Friseur ist ein reglementiertes Handwerk. Für einen eigenen Salon brauchen Sie die Meister- bzw. Befähigungsprüfung. Selbständige verdienen je nach Salon und Standort deutlich mehr als Angestellte, tragen aber das volle unternehmerische Risiko.

Gibt es regionale Gehaltsunterschiede bei Friseuren?

Beim KV nein. Die Friseur-Lohnordnung gilt österreichweit einheitlich. Unterschiede entstehen nur über Trinkgeld-Niveau, Provisionsmodelle und freiwillige Überzahlungen - und die hängen vom Salon und Standort ab, nicht vom Bundesland.

MH
Martin Höllinger

Chefredakteur finanzguide.at