Gewinnfreibetrag 2026 - Staffel, Investitionen, Wertpapiere

Von Redaktion Finanzguide Stand 16.10.2026 Lesezeit 9 Min

Was ist der Gewinnfreibetrag?

Der Gewinnfreibetrag nach § 10 EStG stellt bei Selbstständigen einen Teil des Gewinns steuerfrei. 2026 sind 15 Prozent auf die ersten 33.000 Euro automatisch frei, höchstens 4.950 Euro. Darüber gibt es weitere 13, 7 und 4,5 Prozent, aber nur, wenn Sie im selben Jahr in neue Anlagegüter investieren. Insgesamt sind bis zu 46.400 Euro möglich.

Der Freibetrag ist die wichtigste Steuerbegünstigung für Einzelunternehmer und Gesellschafter von OG und KG. Er gleicht grob aus, dass Angestellte ihr 13. und 14. Gehalt begünstigt versteuern. Für das Jahr 2026 gibt es eine Besonderheit: Es ist voraussichtlich das letzte Jahr, in dem auch Wertpapiere den investitionsbedingten Teil decken. Wer davon Gebrauch machen will, muss bis zum Ende des Wirtschaftsjahres handeln.


Die Staffel 2026

Die Bemessungsgrundlage ist der Gewinn ohne Veräußerungsgewinne und ohne endbesteuerte Kapitalerträge. Laut § 10 EStG gilt:

GewinnanteilSatzFreibetrag maximalInvestition nötig?
erste 33.000 €15 %4.950 €nein (Grundfreibetrag)
nächste 145.000 € (bis 178.000 €)13 %18.850 €ja
nächste 175.000 € (bis 353.000 €)7 %12.250 €ja
nächste 230.000 € (bis 583.000 €)4,5 %10.350 €ja
darüber0 %--
gesamt46.400 €

Der investitionsbedingte Teil ist doppelt begrenzt: durch den Prozentsatz und durch die Anschaffungskosten der begünstigten Investitionen. Wer 80.000 Euro Gewinn hat, könnte 6.110 Euro investitionsbedingten Freibetrag nutzen, kauft er aber nur eine Maschine um 4.000 Euro, bekommt er 4.000 Euro. Die Abschreibung der Maschine läuft unabhängig davon ganz normal weiter. Der Freibetrag kommt also zusätzlich zur AfA.


Was der Freibetrag an Steuer spart

Die Ersparnis hängt vom Grenzsteuersatz ab. Die Tabelle rechnet mit dem Einkommensteuertarif 2026, unter der Annahme, dass der Gewinn das einzige Einkommen ist und der investitionsbedingte Teil voll ausgeschöpft wird:

GewinnGewinnfreibetragdavon investitionsbedingtSteuerersparnisdavon durch Investition
25.000 €3.750 €0 €1.051 €0 €
33.000 €4.950 €0 €1.485 €0 €
50.000 €7.160 €2.210 €2.864 €884 €
80.000 €11.060 €6.110 €5.195 €2.819 €
120.000 €16.260 €11.310 €8.108 €5.633 €
200.000 €25.340 €20.390 €12.670 €10.195 €

Eigene Berechnung, Tarif 2026, ohne Absetzbeträge und ohne Wechselwirkung mit der Sozialversicherung.

Die letzte Spalte ist die Entscheidungsgrundlage: Bei 80.000 Euro Gewinn bringt eine Investition von 6.110 Euro rund 2.800 Euro weniger Steuer. Das sind 46 Cent pro investiertem Euro, weil der Freibetrag hier in die 48-Prozent-Stufe hineinreicht. Bei 50.000 Euro Gewinn sind es 40 Cent. Wie Tarif und Grenzsteuersatz zusammenspielen, erklärt der Beitrag zur Einkommensteuer.


Welche Investitionen zählen

Begünstigt sind abnutzbare körperliche Anlagegüter, die neu sind, eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren haben und einem inländischen Betrieb oder einer inländischen Betriebsstätte dienen. Ausgeschlossen sind laut Gesetz:

  • Pkw und Kombis, unabhängig vom Antrieb, also auch E-Autos. Ausnahmen: Fahrschulfahrzeuge und Fahrzeuge, die zu mindestens 80 Prozent der gewerblichen Personenbeförderung dienen.
  • Luftfahrzeuge
  • geringwertige Wirtschaftsgüter bis 1.000 Euro, die sofort abgeschrieben werden
  • gebrauchte Wirtschaftsgüter
  • Käufe von einem Unternehmen, auf das Sie beherrschenden Einfluss haben
  • Wirtschaftsgüter, für die eine Forschungsprämie beansprucht wird

Daraus ergeben sich typische Fallen:

Investitionbegünstigt?Grund
Laptop um 1.400 €meist neinNutzungsdauer bei Computern in der Regel 3 Jahre
Bürostuhl um 800 € nettoneingeringwertiges Wirtschaftsgut
neue Fräsmaschine um 6.000 €janeu, mehrjährige Nutzung
Büroeinrichtung (Schreibtische, Regale)ja, wenn über 1.000 € je Stück und neumehrjährige Nutzung
Vorführwagen eines Händlers (Kastenwagen)jagilt seit 2023 nicht mehr als gebraucht
Elektro-PkwneinPkw ausgeschlossen
neuer Kastenwagen (Fiskal-Lkw)jagilt nicht als Pkw
gebrauchter Transporterneingebraucht

Die Nutzungsdauer wird für jedes Wirtschaftsgut einzeln beurteilt. Im Zweifel klären Sie sie vor dem Kauf mit der Steuerberatung, denn danach lässt sich am Freibetrag nichts mehr ändern.


Wertpapiere: 2026 zum letzten Mal

Bis einschließlich 2026 dürfen Sie den investitionsbedingten Freibetrag auch mit Wertpapieren decken, die nach § 14 Abs. 7 Z 4 EStG zur Deckung von Pensionsrückstellungen geeignet sind. Dazu zählen etwa Wohnbauanleihen, bestimmte europäische Staatsanleihen und ausgewählte Investmentfonds. Die Wertpapiere müssen vier Jahre im Betriebsvermögen bleiben und in einem eigenen Verzeichnis stehen.

Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028, beschlossen am 8. Juli 2026 und kundgemacht am 29. Juli 2026, streicht diese Möglichkeit befristet: Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen, zählen laut Grant Thornton nur noch Realinvestitionen. Ab 2030 sollen Wertpapiere wieder begünstigt sein.

Warum das für viele Selbstständige ins Gewicht fällt: Bei einer Maschine ist das Geld ausgegeben. Bei einer Wohnbauanleihe bleibt es ein verzinster Vermögenswert, der nach vier Jahren wieder verfügbar ist. Für Dienstleister ohne großen Investitionsbedarf, etwa Berater, Programmiererinnen oder Ärzte, war das der übliche Weg, den Freibetrag über 33.000 Euro Gewinn überhaupt zu nutzen.

Was Sie bis Jahresende prüfen sollten:

  1. Gewinn schätzen. Den investitionsbedingten Freibetrag bekommen Sie nur bis zur Höhe Ihres tatsächlichen Anspruchs. Wer zu viel kauft, hat einfach eine Anleihe im Betriebsvermögen.
  2. Liquidität prüfen. Das Geld ist vier Jahre gebunden. Ein Verkauf vor Ablauf führt zur Nachversteuerung, dazu kommt das Kursrisiko einer Anleihe, wenn die Zinsen steigen. Wie Anleihen funktionieren, steht im Beitrag zu Anleihen.
  3. Anschaffung im Wirtschaftsjahr 2026. Entscheidend ist das Anschaffungsdatum. Bei Banken sind die Orderfristen kurz vor Silvester knapp, ein Kauf Mitte Dezember ist sicherer.
  4. Verzeichnis führen. Die Wertpapiere müssen im Anlageverzeichnis oder einem eigenen Verzeichnis mit dem Betrag stehen, der den Freibetrag deckt.

Ein Detail für bestehende Bestände: Wird eine begünstigte Wohnbauanleihe vorzeitig getilgt, lässt sich die Nachversteuerung laut § 10 Abs. 5 EStG vermeiden, wenn Sie innerhalb von zwei Monaten eine Ersatz-Wohnbauanleihe anschaffen. Die Behaltefrist läuft dabei weiter. Bloßes Umschichten in andere Wertpapiere erkennt das Finanzamt laut WKO dagegen nicht als Ersatz an.

Rechenbeispiel, was die Streichung kostet: Eine selbstständige Übersetzerin erwartet 2026 einen Gewinn von 80.000 Euro. Maschinen braucht sie keine, ihr Laptop ist ein geringwertiges Wirtschaftsgut. Kauft sie bis Jahresende Wohnbauanleihen um 6.110 Euro, sinkt ihre Einkommensteuer um rund 2.800 Euro, und das Geld bleibt als verzinste Anleihe in ihrem Betriebsvermögen. Ab 2027 hat sie diese Möglichkeit nicht mehr. Bleibt ihr Gewinn gleich, zahlt sie in den Jahren 2027 bis 2029 jeweils rund 2.800 Euro mehr Steuer als bisher, zusammen gut 8.400 Euro, es sei denn, sie investiert in neue Anlagegüter mit mindestens vier Jahren Nutzungsdauer. Wer ohnehin neue Geräte oder Einrichtung braucht, legt den Kauf am besten in ein Jahr mit hohem Gewinn, weil der Freibetrag dort am meisten bringt.


Behaltefrist und Nachversteuerung

Alle Wirtschaftsgüter, für die Sie den investitionsbedingten Freibetrag nutzen, müssen vier Jahre im Betrieb bleiben. Scheiden sie vorher aus oder werden sie ins Ausland verbracht (ausgenommen eine entgeltliche Überlassung innerhalb von EU und EWR), wird der Freibetrag im Jahr des Ausscheidens dem Gewinn wieder hinzugerechnet. Keine Nachversteuerung gibt es bei höherer Gewalt, etwa Brand oder Diebstahl, und bei behördlichem Eingriff.

Wird der Betrieb übertragen, etwa im Rahmen einer Übergabe an die Kinder, übernimmt der Nachfolger die Frist. Scheidet das Wirtschaftsgut bei ihm vorzeitig aus, versteuert er nach.


Wer den Freibetrag bekommt

  • Einzelunternehmer mit Einkünften aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft, unabhängig davon, ob sie bilanzieren oder eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung machen.
  • Gesellschafter einer OG oder KG, aliquot nach ihrer Gewinnbeteiligung. Der Höchstbetrag von 46.400 Euro gilt laut WKO je Steuerpflichtigem und Jahr, auch wenn jemand an mehreren Betrieben beteiligt ist. Details im Beitrag zur Personengesellschaft.
  • Pauschalierer bekommen nur den Grundfreibetrag, keinen investitionsbedingten Teil. Das gilt für die Basispauschalierung ebenso wie für die Pauschalierung neben der Kleinunternehmerregelung.
  • Mehrere Betriebe: Der Freibetrag wird insgesamt berechnet und auf die Betriebe verteilt. Den Grundfreibetrag ordnen Sie zu, sonst gilt das Verhältnis der Gewinne.

Keinen Gewinnfreibetrag gibt es für die GmbH als Körperschaft und für außerbetriebliche Einkünfte wie Vermietung oder Gehalt. Wer neben dem Job ein Einzelunternehmen betreibt, bekommt ihn nur auf den Gewinn aus diesem Betrieb.


So machen Sie ihn geltend

Den Grundfreibetrag zieht das Finanzamt automatisch ab, Sie müssen nichts tun. Den investitionsbedingten Freibetrag beantragen Sie in der Einkommensteuererklärung des Jahres, in dem Sie investiert haben, in der Beilage zur Gewinnermittlung (E1a). Dazu gehört das Verzeichnis der begünstigten Wirtschaftsgüter und Wertpapiere, das Sie auf Verlangen dem Finanzamt vorlegen. Eine Buchhaltungssoftware mit Anlagenverzeichnis führt es meist mit.

Zeitlich ist das Kalenderjahr bei den meisten Einzelunternehmern gleich dem Wirtschaftsjahr. Wer ein abweichendes Wirtschaftsjahr hat, etwa bis 30. Juni, rechnet die Wertpapier-Frist nach dessen Beginn: Ein Wirtschaftsjahr vom 1.7.2026 bis 30.6.2027 begann vor dem 31.12.2026 und ist von der Streichung nach dem Gesetzeswortlaut noch nicht erfasst.

Quellen (4)

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der Gewinnfreibetrag 2026?

15 % auf die ersten 33.000 € Gewinn als Grundfreibetrag (höchstens 4.950 €), dann 13 % auf die nächsten 145.000 €, 7 % auf weitere 175.000 € und 4,5 % auf weitere 230.000 €. Insgesamt sind höchstens 46.400 € im Jahr möglich. Nur der Grundfreibetrag kommt ohne Investition.

Kann ich 2026 noch Wertpapiere für den Gewinnfreibetrag kaufen?

Ja, 2026 ist voraussichtlich das letzte Jahr. Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2026 und vor dem 1.1.2030 beginnen, decken laut Budgetbegleitgesetz 2027-2028 nur noch Realinvestitionen den investitionsbedingten Freibetrag. Wer 2026 noch Wertpapiere nutzen will, muss sie im Wirtschaftsjahr 2026 anschaffen.

Brauche ich für den Grundfreibetrag eine Investition?

Nein. Die 15 % auf die ersten 33.000 € Gewinn stehen jeder natürlichen Person mit betrieblichen Einkünften automatisch zu, auch bei Pauschalierung und Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Das Finanzamt berücksichtigt ihn im Bescheid von selbst.

Zählt ein Laptop für den Gewinnfreibetrag?

Meist nicht. Begünstigt sind nur neue Wirtschaftsgüter mit mindestens vier Jahren Nutzungsdauer. Für Computer gelten in der Regel drei Jahre, und Geräte bis 1.000 € netto sind als geringwertige Wirtschaftsgüter ohnehin ausgeschlossen.

Gilt der Gewinnfreibetrag für ein E-Auto?

Nein. Personen- und Kombinationskraftwagen sind ausgeschlossen, egal welcher Antrieb. Ausnahmen gibt es nur für Fahrschulautos und Fahrzeuge, die zu mindestens 80 % der gewerblichen Personenbeförderung dienen, etwa Taxis. Kleintransporter, die steuerlich als Lkw gelten, sind begünstigt.

Was passiert, wenn ich das Wirtschaftsgut vor vier Jahren verkaufe?

Dann wird der Freibetrag im Jahr des Ausscheidens nachversteuert, also dem Gewinn wieder hinzugerechnet. Keine Nachversteuerung gibt es bei höherer Gewalt oder behördlichem Eingriff. Bei Wohnbauanleihen lässt sich die Nachversteuerung durch eine Ersatzbeschaffung im selben Jahr vermeiden.

Bekommt eine GmbH den Gewinnfreibetrag?

Nein. Den Gewinnfreibetrag gibt es nur für natürliche Personen, also Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften wie OG und KG. Eine GmbH zahlt Körperschaftsteuer und kann ihn nicht nutzen.