Leistungsstipendium 2026 Österreich: Höhe, ECTS, Antrag
Wie hoch ist das Leistungsstipendium 2026?
Das Leistungsstipendium beträgt nach dem Studienförderungsgesetz 750 € bis 1.500 € pro Studienjahr und wird einmalig überwiesen, nicht in monatlichen Raten. Anders als die Studienbeihilfe hängt es allein von den Studienleistungen ab, nicht vom Einkommen der Eltern. Vergeben wird es direkt von der eigenen Hochschule, nicht von der Studienbeihilfenbehörde.
Der entscheidende Punkt, den fast alle Ratgeber verschweigen: 750 € ist nicht der Ausnahmefall, sondern der Normalfall. Die 1.500 € am oberen Ende sieht nur, wer außergewöhnlich abschneidet und dessen Hochschule genug Budget hat.
Leistungsstipendium oder Förderungsstipendium: zwei verschiedene Dinge
Beide Stipendien stehen in denselben Paragrafen (§§ 57 bis 61 StudFG) und werden gern verwechselt, obwohl sie gegensätzlich funktionieren. Das eine schaut zurück, das andere nach vorn.
| Merkmal | Leistungsstipendium | Förderungsstipendium |
|---|---|---|
| Höhe pro Jahr | 750 bis 1.500 € | 750 bis 3.600 € |
| Wofür | bereits erbrachte gute Noten | eine geplante wissenschaftliche/künstlerische Arbeit |
| Antrag | Notennachweis des Vorjahres | Projektbeschreibung + Kostenplan + Betreuergutachten |
| Zeitpunkt | rückblickend, nach dem Studienjahr | vorausschauend, vor der Arbeit |
Stand 2026, Quelle: Hochschulombudsstelle, Studienförderungsgesetz §§ 57-61.
Das Förderungsstipendium ist also kein Notenpreis, sondern ein Zuschuss zu den Kosten einer Diplom-, Master- oder Dissertationsarbeit, etwa für Material, Reisen oder Datenerhebung. Der Antrag verlangt mehr Arbeit: eine Beschreibung des Vorhabens, einen nachvollziehbaren Kostenplan und ein Gutachten der Betreuerin oder des Betreuers, das eine überdurchschnittliche Qualität der geplanten Arbeit bescheinigt. Dafür ist der Höchstbetrag mit 3.600 € pro Jahr mehr als doppelt so hoch. Wer eine empirische oder aufwendige Abschlussarbeit plant, sollte es früh ins Auge fassen, weil der Antrag vor Beginn der Arbeit gestellt werden muss, nicht danach. Wer einfach gut durch das Jahr gekommen ist, bewirbt sich um das Leistungsstipendium. Beide schließen sich nicht aus, und an manchen Hochschulen lässt sich sogar beides im selben Jahr beziehen.
Wer es bekommt: Note, ECTS und das Kleingedruckte
Hier klafft die größte Lücke zwischen Gesetzestext und Wirklichkeit. Das StudFG verlangt einen ECTS-gewichteten Notendurchschnitt von nicht schlechter als 2,0. Wer das liest, rechnet sich gute Chancen aus. In der Praxis ist 2,0 aber nur die Eintrittskarte in einen Wettbewerb, den fast immer die 1,x-Kandidaten gewinnen. Die Universitäten formulieren ihre eigenen Ausschreibungen deutlich strenger.
| Hochschule | Notendurchschnitt | Mindest-ECTS | Bewerbungsfrist 2026 |
|---|---|---|---|
| TU Wien | nicht schlechter als 1,5 | 40 ECTS | bis 15. Oktober 2026 |
| Universität Klagenfurt | nicht schlechter als 1,5 | 40 ECTS | 1. bis 31. Oktober |
| StudFG (gesetzliches Minimum) | nicht schlechter als 2,0 | je Ausschreibung | je Hochschule |
Beurteilungszeitraum jeweils 1. Oktober bis 30. September des Vorjahres. Quelle: TU Wien, Uni Klagenfurt, StudFG.
Zwei Bedingungen kommen überall dazu. Erstens muss das Studium innerhalb der vorgesehenen Studienzeit plus einem Toleranzsemester betrieben werden, dieselbe Logik wie beim günstigen Studienerfolg der Studienbeihilfe. Wer das Bachelorstudium über die Regelstudienzeit hinaus streckt, fällt raus, egal wie gut die Noten sind. Zweitens braucht es ein ordentliches Studienverhältnis und österreichische Staatsbürgerschaft oder eine Gleichstellung, wie sie auch EWR-Bürger genießen.
Ein Detail, das viele übersehen: Es zählt der gewichtete Schnitt über alle benoteten Prüfungen des Zeitraums, nicht die Rosinen. Eine einzige Vier in einem ECTS-schweren Fach kann den Schnitt unter die 1,5-Schwelle drücken. Genau deshalb lohnt sich die Bewerbung vor allem nach einem Jahr, in dem auch die großen Lehrveranstaltungen gut gelaufen sind.
So wird der gewichtete Notendurchschnitt berechnet
Die Quellen sprechen alle von einem “ECTS-gewichteten” Schnitt, zeigen aber nie, wie er entsteht. Das ist der Unterschied zum simplen Durchschnitt aus der Schulzeit: Eine große Lehrveranstaltung mit vielen ECTS zählt stärker als ein kleines Seminar. Man multipliziert jede Note mit ihren ECTS, summiert beides und teilt die Notensumme durch die ECTS-Summe.
Ein Beispiel mit 40 ECTS aus einem Studienjahr:
| Prüfung | Note | ECTS | Note × ECTS |
|---|---|---|---|
| Grundlagenvorlesung | 1 | 12 | 12 |
| Großes Seminar | 2 | 10 | 20 |
| Übung | 1 | 8 | 8 |
| Projektarbeit | 1 | 6 | 6 |
| Kleines Wahlfach | 2 | 4 | 8 |
| Summe | 40 | 54 |
Beispielrechnung. Quelle: Methodik nach TU Wien / Uni Klagenfurt.
Der gewichtete Schnitt ist hier 54 geteilt durch 40, also 1,35. Diese Bewerbung liegt damit unter der 1,5-Hürde und ist konkurrenzfähig. Würde man stur den einfachen Mittelwert der fünf Noten bilden (1+2+1+1+2 geteilt durch 5), käme 1,4 heraus, ein ähnlicher, aber eben falscher Wert. Hätte die große Grundlagenvorlesung statt einer Eins eine Drei, schnellte der gewichtete Schnitt auf 1,95 hoch, weil ihre 12 ECTS schwer wiegen. Genau hier entscheidet sich die Bewerbung. Wer planen kann, legt die ECTS-schweren Prüfungen also in das Jahr, in dem die Bewerbung ansteht, und bereitet sie besonders gründlich vor.
Warum die meisten nur 750 Euro bekommen
Auf die Zuerkennung eines Leistungsstipendiums besteht kein Rechtsanspruch. Dieser eine Satz erklärt fast alles. Die Hochschule erhält vom Wissenschaftsministerium ein festes Budget und verteilt es auf die besten Bewerbungen. Sind es viele, reicht das Geld nur für den Mindestbetrag pro Person. Die Uni Klagenfurt schreibt offen, dass sie typischerweise 750 € vergibt und höhere Beträge ausschließlich bei außergewöhnlichen Leistungen und vorhandenen Mitteln möglich sind.
Praktisch heißt das: Rechnen Sie mit 750 €. Wenn mehr kommt, ist es eine angenehme Überraschung. Wer die Bewerbung mit der Erwartung von 1.500 € angeht, plant an der Realität vorbei. Trotzdem ist die Bewerbung den Aufwand wert, denn es geht um eine halbe Stunde Formular für einen steuerfreien Betrag, der das Niveau eines guten Studentenjob-Monats erreicht.
Eine Absage ist kein Makel und kein Fehler im Antrag. Weil kein Rechtsanspruch besteht, kann die Hochschule auch eine 1,2-Bewerbung ablehnen, schlicht weil das Budget aufgebraucht war oder noch bessere Bewerbungen vorlagen. Eine Begründung muss nicht im Detail geliefert werden. Wer leer ausgeht, verliert nichts außer dem Aufwand und kann es im nächsten Studienjahr erneut versuchen. Sinnvoller als ein Einspruch ist es daher fast immer, die Bewerbung im Folgejahr mit einem noch besseren Notenbild zu wiederholen.
Steuerfrei und ohne Anrechnung: der unterschätzte Vorteil
Das Leistungsstipendium ist steuerfrei und wird nicht auf die Zuverdienstgrenze der Studienbeihilfe angerechnet. Als Einkommen im Sinne des StudFG gelten nur steuerpflichtige Einkünfte sowie bestimmte Sozialtransfers wie Arbeitslosengeld, Kinderbetreuungsgeld oder Krankengeld. Das Stipendium fällt in keine dieser Kategorien. Es kürzt also weder die Studienbeihilfe noch die Familienbeihilfe, und es taucht in der Steuererklärung nicht als Einkommen auf.
Dieser Unterschied wirkt unscheinbar, ist aber bares Geld. Ein kurzes Rechenbeispiel macht es deutlich. Eine Studentin bezieht Studienbeihilfe und liegt mit ihrem Nebenjob nahe an der Zuverdienstgrenze von 17.677 € (Stand 2026). Sie überlegt, ob sie noch ein paar Stunden mehr arbeitet oder lieber ein Leistungsstipendium beantragt.
| Variante | Brutto-Zufluss | Anrechnung Studienbeihilfe | bleibt netto |
|---|---|---|---|
| 750 € zusätzlicher Nebenverdienst (über der Grenze) | 750 € | - 750 € Kürzung | rund 0 € |
| 750 € Leistungsstipendium | 750 € | keine | 750 € |
Vereinfachtes Beispiel, Stand 2026. Quelle: oesterreich.gv.at, StudFG-Einkommensbegriff.
Wer ohnehin nahe an der Grenze kratzt, holt mit dem Stipendium 750 € heraus, die der zusätzliche Job in dieser Konstellation komplett wieder auffressen würde. Wer noch Luft bis zur Grenze hat, dem bringt natürlich beides etwas. Die Mechanik der Zuverdienstgrenze und der laufenden Lohnabrechnung steht ausführlicher im Artikel zur Gehaltsabrechnung; wie sich ein niedriges Jahreseinkommen über die Veranlagung auszahlt, zeigt der Überblick zur Einkommensteuer für Studierende.
So bewerben Sie sich richtig
Die Bewerbung läuft fast überall digital über das Studierendenportal der Hochschule. Drei Punkte entscheiden über Erfolg oder Fehlschlag:
- Frist exakt einhalten. Die meisten Unis schreiben im Wintersemester aus, oft im Oktober. Nach Fristende werden ausnahmslos keine Anträge mehr angenommen. Ein verpasster Tag kostet das ganze Jahr.
- Den richtigen Beurteilungszeitraum erwischen. Gezählt wird das vorangegangene Studienjahr, also der 1. Oktober bis 30. September davor. Prüfungen davor oder danach zählen nicht mit.
- Vollständigkeit prüfen. Notennachweis, Inskriptionsbestätigung und gegebenenfalls Studienzeitnachweis müssen stimmen. Eine unvollständige Bewerbung wird in der Regel nicht nachbearbeitet.
Die Entscheidung fällt meist mit einigen Wochen Verzögerung. Die Uni Klagenfurt etwa verständigt die Bewerber für die Oktober-Runde spätestens im Jänner des Folgejahres per E-Mail. Wer im Herbst einreicht, sieht das Geld also frühestens im neuen Kalenderjahr.
Leistungsstipendium neben anderer Förderung
Das Stipendium lässt sich mit fast allen anderen Studienfinanzierungen kombinieren, weil es eben nicht als Einkommen gilt. Wer Studienbeihilfe bezieht, verliert sie nicht. Wer sich vor dem Studium selbst erhalten hat, kann parallel das Selbsterhalterstipendium prüfen, bei dem das Elterneinkommen keine Rolle spielt. Reicht das Geld am Monatsende trotzdem nicht, bleibt ein zinsgünstiger Studienkredit als ergänzende, aber rückzahlungspflichtige Option.
Wer nach dem Studium in die Arbeitslosigkeit rutscht und Ansprüche prüfen will, findet die Logik der Bemessung im Artikel zum Arbeitslosengeld erklärt. Und wer den nächsten Karriereschritt über eine geförderte Weiterbildung plant, sollte die Voraussetzungen der Bildungskarenz kennen. Das Leistungsstipendium ist kein Ersatz für eine dauerhafte Förderung, aber für gute Studierende der unkomplizierteste Weg zu ein paar hundert Euro netto, die niemandem etwas wegnehmen.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist das Leistungsstipendium 2026?
Gesetzlich liegt es zwischen 750 € und 1.500 € pro Studienjahr und wird einmalig ausbezahlt, nicht monatlich. In der Praxis vergeben die meisten Hochschulen den Mindestbetrag von 750 €; die 1.500 € gibt es nur bei außergewöhnlichen Leistungen und ausreichendem Budget.
Welchen Notendurchschnitt brauche ich fürs Leistungsstipendium?
Das Gesetz verlangt einen ECTS-gewichteten Notendurchschnitt von nicht schlechter als 2,0. In der Realität setzen Universitäten wie die TU Wien oder die Uni Klagenfurt die Latte bei 1,5 an, weil es deutlich mehr Bewerber als Stipendien gibt.
Wie viele ECTS muss ich für das Leistungsstipendium nachweisen?
Eine bundesweit einheitliche Grenze gibt es nicht, die Ausschreibung der Hochschule ist maßgeblich. TU Wien und Uni Klagenfurt verlangen mindestens 40 positiv absolvierte ECTS im Beurteilungszeitraum 1. Oktober bis 30. September des Vorjahres.
Wird das Leistungsstipendium auf die Studienbeihilfe angerechnet?
Nein. Als Einkommen im Sinne des Studienförderungsgesetzes gelten nur steuerpflichtige Einkünfte und bestimmte Sozialtransfers. Das Leistungsstipendium ist steuerfrei und zählt nicht zur Zuverdienstgrenze von 17.677 € (2026), kürzt die Studienbeihilfe also nicht.
Was ist der Unterschied zwischen Leistungs- und Förderungsstipendium?
Das Leistungsstipendium (750 bis 1.500 €) belohnt rückblickend gute Noten. Das Förderungsstipendium (750 bis 3.600 €) finanziert eine konkrete wissenschaftliche oder künstlerische Arbeit, etwa eine Diplom- oder Masterarbeit, und muss vorab mit Kostenplan und Betreuergutachten beantragt werden.
Kann ich das Leistungsstipendium mehrmals bekommen?
Ja. Es gibt keinen Rechtsanspruch, aber auch keine Sperre gegen mehrfachen Bezug. Wer Studienjahr für Studienjahr die Noten- und ECTS-Hürde nimmt und sich fristgerecht bewirbt, kann es in mehreren Jahren erhalten.
Bis wann muss ich mich für das Leistungsstipendium bewerben?
Die Ausschreibung läuft pro Hochschule meist im Wintersemester, häufig im Oktober. An der TU Wien endet die Frist am 15. Oktober 2026, an der Uni Klagenfurt läuft sie vom 1. bis 31. Oktober. Versäumte Fristen werden ausnahmslos nicht nachgeholt.
Chefredakteur finanzguide.at